Gewerbeschein als Band?
Hallo zusammen,
wir sind eine Band und bilden gemeinsam eine GbR mit Bandvertrag.
1) Müssen Einnahmen von Auftritten etc. beim Finanzamt geltend gemacht werden? Bedarf es hierfür einem Gewerbeschein?
2) Muss für den Verkauf von CDs und Fanartikeln ein Kleingewerbe angemeldet werden, selbst wenn der Freibetrag nicht überschritten wird?
2 Antworten
1. Eure Auftritte als Künstler sind Kunst und kein Gewerbe. Dafür müsst ihr euch beim Finanzamt als Künstler anmelden. Egal, ob am Ende Steuer fällig werden.
2. Der Verkauf eurer Produkte ist Gewerbe. Wenn ihr auch das als GbR betreiben wollt, muss jeder eine Gewerbeanzeige abgeben mit identischem Betriebssitz und Tätigkeit. Der Zusammenhang wird mit einem Eintrag in Feld 1 "GbR mit AB und XY" hergestellt.
Das ist auch von Anfang an zu machen, denn das Gewerberecht kennt keine Freibeträge.
Das sind 2 von vielen Fragen, die ihr als Band noch haben werdet! ;-)
Ich bin seit 30+ Jahren in der Musikszene aktiv und daher möchte ich Euch einen Rat, bzw. Tipp geben:
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