Gewerbeschein als Band?

2 Antworten

1. Eure Auftritte als Künstler sind Kunst und kein Gewerbe. Dafür müsst ihr euch beim Finanzamt als Künstler anmelden. Egal, ob am Ende Steuer fällig werden.

2. Der Verkauf eurer Produkte ist Gewerbe. Wenn ihr auch das als GbR betreiben wollt, muss jeder eine Gewerbeanzeige abgeben mit identischem Betriebssitz und Tätigkeit. Der Zusammenhang wird mit einem Eintrag in Feld 1 "GbR mit AB und XY" hergestellt.

Das ist auch von Anfang an zu machen, denn das Gewerberecht kennt keine Freibeträge.

Das sind 2 von vielen Fragen, die ihr als Band noch haben werdet! ;-)

Ich bin seit 30+ Jahren in der Musikszene aktiv und daher möchte ich Euch einen Rat, bzw. Tipp geben:

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Woher ich das weiß:Hobby – Bin seit 30 Jahren in der Musikszene tätig.