Gewerbeanmeldung bei Visitenkartenverteilung notwendig?
Hallo zusammen,
ich habe überlegt für ein Kfz-Unternehmen Visitenkarten gegen eine Provision (falls ein Auftrag durch die Karte entsteht) zu verteilen, jedoch stellt sich mir die Fragen ob ich deswegen ein Gewerbe anmelden müsste.
Schließlich könnte man doch eine Gewinnerziehlungsabsicht bei dieser Tätigkeit sehen. Andererseits könnten es doch auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlung, also sonstige Einkünfte nach §22 nr 3 EStG, sein, oder? Die Unterscheidung der beiden in diesem Fall ist mir nicht ganz klar.
Und mir ist bewusst, dass man bei solchen Angelegenheiten einen Steuerberater fragen sollte, jedoch habe ich mir gedacht vorher mal hier zu fragen, vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank im Vorraus!
2 Antworten
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Sehr geehrter Fragesteller!
Bei einer gewerblichen Tätigkeit besteht im Gegensatz zu den Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG die Absicht, eine Tätigkeit mit einer gewissen Dauer und mit Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr auszuüben.
Wenn Sie spontan und einmalig im Bekanntenkreis ein Geschäft gegen Provision vermitteln, erzielen Sie Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
Wenn Sie in Ihrer Gemeinde geplant tausende Visitenkarten gegen Erfolgsprovision verteilen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Ich gehe davon aus, dass für Ihre beabsichtigte Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
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Du bietest eine Dienstleistung an. Das man das als angelegentliche Vermittlung nicht sehen kann ist eigentlich offensichtlich.
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Danke für die zügige Antwort!
Das habe ich mir ehrlich gesagt auch gedacht, allerdings war auf dem mir gezeigten Vertrag eine Option sich als "Privatperson" oder "Gewerbetreibender" anzukreuzen, wobei erstes ja nicht möglich ist wenn man ein Gewerbe treibt.
Aber es wäre ja nicht das erste mal, dass so ein Vertrag eigentlich Unsinn ist.