Gewerbeabmeldung einer GmbH?
Hallo!
Eine GmbH wird zum 31.12. diesen Jahres ihre Tätigkeit einstellen und befindet sich dann in Liquidation.
Kann dann auch gleich problemlos eine Gewerbeabmeldung erfolgen oder muss bis zur Löschung im Handelsregister gewartet werden?
Vielen Dank schonmal für alle hilfreichen Antworten!
1 Antwort
Die GmbH befindet sich jetzt in der gesetzlich vorgeschriebenen einjährigen Liquidationsphase. Während dieser Zeitspanne kannst du noch Geschäfte tätigen. Hauptsächlich dient dieses 1 Jahr allerdings dazu, alle Verträge und Geschäfte abzuwickeln bzw. zu beenden. Du kannst das Gewerbe erst nach Löschung im Handelsregister abmelden. Bis zur Löschung existiert die GmbH nämlich noch.
Übrigens mußt du eine Liquidationseröffnungsbilanz und eine Liquidationsabschlußbilanz vorlegen. Erst NACH Vorlage der Abschlußbilanz beim Finanzamt bekommst du eine Bestätigung der Behörde, dass die GmbH keine Steuerschulden mehr hat. Nur mit dieser finanzamtlichen Bestätigung wird das Handelsregister die GmbH frühestens nach Beendigung dieses einen Jahres löschen. Dann kannst du sie beim Gewerbeamt abmelden.