Gewerbe mit Fiktionsbescheinigung anmelden?


20.05.2021, 22:30

Vielleicht hinzuzufügen dass meine Eltern aus einem nicht-EU Land kommen?

2 Antworten

Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.

Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.

Deine Frage ist somit mit einem Nein zu beantworten.

Dein Hauptproblem ist vielmehr deine fehlende Geschäftsfähigkeit, weil du minderjährig bist.


Sonnenblume172 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 22:45

Eyyy man....

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Sonnenblume172 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 23:23
@Geochelone

Ich bin genervt weil ich noch nicht alt genug bin, trotzdem danke ^^

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Geochelone  20.05.2021, 23:24
@Sonnenblume172

ich kann nichts für dein Alter. Aber Jugend ist ein Makel, der von Tag zu Tag geringer wird...

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