Gestern hat mein Nachbar um 3 Uhr unfefähr Schnee geschippt. Darf man das um die Uhrzeit?


15.01.2024, 12:37

Mich persönlich stört das nicht.

4 Antworten

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OK, drei Uhr ist schon extrem, aber man muss ja mal bedenken, dass er vielleicht auch mehr zu schippen hat und trotzdem um 7 alles frei sein soll. Ich kann mir schon vorstellen, dass man da früher anfängt. Das mit der Ruhestörung ist an dieser Stelle auch ein Problem. Normalerweise wird aber da wenig passieren - der Winterdienst (Pflug) muss ja auch sehr früh anfangen, damit im Berufsverkehr alles frei ist.

Bevor ich mich da aufrege, lasse ich lieber den Rolladen runter.

https://www.vkb.de/content/versicherungen/haus-wohnen/ratgeber-haus-wohnen/raeumpflichten-laub

Hierin steht nur, ab wann geräumt sein muss:

Normalerweise muss man die Bürgersteige in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr räumen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie morgens sogar eine Stunde länger im Bett bleiben, bevor Sie Schneeräumen müssen. Fallen in der Nacht die ersten Flocken, genügt es am nächsten Morgen zu räumen

Nachts ist die Nachtruhe einzuhalten. Da Schneeschippen oftmals nicht leise abläuft, sollte dein Nachbar wohl noch ein paar Stunden damit warten.

Das hängt vom dadurch verursachten Geräuschpegel ab.

Wenn er mit dem Besen Schnee fegt, dürfte das Geräusch unbedeutend sein.

Wenn er hingegen mit einer Schippe aus Kunststoff oder Blech "Schnee schabt", dann ist das Nachts sicher im Bereich von Ruhestörung. Alles andere ist wohl irgendwo dazwischen, jedoch wird Nachts die Grenze zur Ruhestörung sehr schnell überschritten.