Gespräch mit dem Chef nach Krankheit

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Ich nehme an, daß es sich um ein s. g. "Wiedereingliederungsgespräch" handelt?

Wenn ja, dann ist ein solches a) nicht verpflichtend für Dich, und es dürfen Dir auch keine Nachteile entstehen, wenn Du es ablehnst, an solch einem Gespräch teilzunehmen (diverse Urteile von Arbeitsgerichten haben das inzwischen bestätigt).

Desweiteren steht Dir zunächst einmal das Recht zu, zu erfahren, was der Sinn dieses Gesprächs ist und welche Daten der Arbeitgeber hierzu erhebt (SGB IX, §84).

Darüber hinaus kann es Dir niemand verwehren, wenn Du eine neutral Person Deines Vertrauens zu solch einem Gespräch mitnimmst, erst recht nicht, wenn es sich um einen Anwalt handelt.

Jeder Betrieb hat übrigens zu den "Präventionsmaßnahmen" in der Regel eine Betriebsvereinbarung - die würde ich mir an Deiner Stell im Vorfeld besorgen bzw. diese beim Personalchef anfordern (lassen) und gründlich durcharbeiten (lassen).

Denn: Nicht alles, was als "Prävention" ausgegeben wird, dient auch eben dieser. Und eben das ist rechtwidrig und darf nicht sein.

Übrigens: Wenn die Lage so ist, wie Du sie schilderst, dann alles (!) undbedingt schriftlich abwickeln, damit Dir niemand das Wort im Mund rumdrehen kann und Du ggf. auch Beweise hast. Zu Deiner eigenen Sicherheit.


marcel618 
Beitragsersteller
 18.04.2010, 20:29

Super danke ich werde mal schaun, und die Vereinbarung mir besorgen.

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Soetwas passiert leider viel zu oft und der Angestellte ist der DOOFE! Ob ein Anwalt zum Gespräch mitkommt... Alles eine Kostenfrage. Wenn du einem Gewerkschaftler vertraust, nimm einen mit. Klar kannst du um einen Termin bitten - Chancengleichheit - die kommen mit dem ganzen Pausenclownverein (zu Viert!!!) und du redest dich um Kopf und Kragen. Fühl auf alle Fälle bei der Gewerkschaft schon mal vor! Lauf nicht ins offene Messer! Alles Gute!


marcel618 
Beitragsersteller
 18.04.2010, 20:09

Super Danke. Werde ich tun, ich werde mal bei der Gewerkschaft vorbeischaun.

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marcel618 
Beitragsersteller
 18.04.2010, 20:14
@marcel618

Mir war es nur wichtig, ob ich das Recht habe, jemanden mitzunehmen(Verdi oder so) und ob ich nicht wie ein reudiger Hund sofort stram stehen muß wenn mein chef pfeift. Wie du schon geschrieben hast "Chancengleichheit". Danke

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Andrea2009  18.04.2010, 20:16
@marcel618

Gerne doch!!! Ich finde es furchtbar wie manche Chef´s mit "ihren" Leuten umgehen. Führen sich auf wie Götter.

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Hi, das sind die berüchtigten Krankenrückkehr - Gespräche. Sie sollen angebl. dem Zweck dienen, dem Kranken zu helfen, wieder gesund bzw. nicht wieder krank zu werden (Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Randbedingungen usw.). Tatsächlich wird Druck gemacht! Der krankschreibende Arzt wird als "Doc Holliday" bezeichnet, der gelbe Urlaubsscheine ausstellt. Der Betriebsrat darf anwesend sein, andere Personen meines Wissens aber nicht. Frage mal bei Deiner Gewerkschaft nach. Gruß Osmond

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_1688.htm

Zitat:
Was darf mich der Chef fragen? 11.08.2009 Ι Nicht selten passiert es, dass Beschäftigte nach einer Erkrankung ins Büro des Vorgesetzten gebeten werden. Und immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen Angaben über die Art der Krankheit von ihren Beschäftigten erfragen und speichern. Wir erklären Ihnen, was der Chef überhaupt erfragen darf. Was ist ein Krankenrückkehrgespräch? Das ist ein Gespräch, das der Vorgesetzte mit dem Beschäftigten nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit führt. In vielen Betrieben werden dazu systematisch Fehlzeiten erfasst und den Arbeitsbereichen zugeordnet. Häufig wird ein standardisiertes Stufenmodell mit mehreren Gesprächen, festgelegten Gesprächsstrukturen, Dokumentation und Protokollierung entwickelt. Sie werden auch Mitarbeiter-, Sozial-, Fürsorge-, Rückkehr- oder Fehlzeitengespräch genannt.

Müssen Arbeitnehmer an so einem Gespräch teilnehmen? Nur, wenn es dazu eine betriebliche oder formlose Vereinbarung (Regelungsabrede) mit dem Betriebsrat gibt. Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig. Betroffene sollten sich bei ihrem Betriebsrat erkundigen, was zum Krankenrückkehrgespräch vereinbart wurde.

Kann beim Gespräch eine Vertrauensperson teilnehmen? Arbeitnehmer haben das Recht, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Schwerbehinderte Menschen können (und sollten) sich auch an die Schwerbehindertenvertrauenspersonwenden. Dieses Recht besteht auch dann, wenn es in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung. Ausnahme: Die Schwangerschaft beeinflusst die Ausübung des Berufs.

Darf derVorgesetzte die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht verlangen? Nein. Auch nicht durch den Betriebsarzt.

Was darf der Arbeitgeber fragen? Er darf nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit fragen, zum Beispiel wegen der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und, ob die Erkrankung auf betriebliche Bedingungen zurückzuführen ist - im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Beispielsweise bei gesundheitsgefährdenden Materialien oder bei Erkrankungen aufgrund von schlechtem Arbeitsklima oder bei Mobbing. Bei einem Arbeitsunfall sind Betriebe verpflichtet, diesen bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. In solchen Fällen darf der Vorgesetzte Fragen zum Unfallhergang und zur Ursache stellen. Aber Achtung: Keine Aussagen über das Privatleben oder gar dessen Einfluss auf die Gesundheit, sondern nur arbeitsplatzbezogene machen. Keinesfalls private Verhältnisse ausplaudern. Solche Fragen sind unzulässig und ihre Beantwortung nicht ungefährlich


marcel618 
Beitragsersteller
 18.04.2010, 20:26

Der Link ist gut! Vielen Dank

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nimm einen anwalt mit oder ruf bei verdi an was du tun kannst.

was sind das denn für stasi methoden? was ist das für ein arbeitgeber??? wieso muss man sich für krankheit rechtfertigen????


marcel618 
Beitragsersteller
 18.04.2010, 20:06

ja trauig ich weis, wir müßen rede und antwort stehen. Und alleine möchte ich nicht noch einmal hoch müssen. Ich bin 4 Jahre dort + Lehre war 1 mal für 3 wochen Krank und gleich drohen mit kündigen. Und deswegen das gespräch wird nicht gut enden.

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obermenzing  18.04.2010, 20:08
@marcel618

man darf wegen krankheit nicht gekündigt werden soweit ich weiss.

bist du rechtschutzversichert? dann ruf dort an und frage das man dir einen anwalt zur seite stellt.

das ist ja ekelhaft!!!

oder nimm einen redakteur der zeitung bild mit......

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LacrimaMundi  18.04.2010, 20:19
@marcel618

Aus "Gründen, die in der Person der Arbeitnehmers liegen" darf Dir bei Krankehti erst gekündigt werden, wenn die Ausfallzeiten für den Arbeitgeber "unzumutbar" sind. D. h. laut akuteller Rechtssprechung, wenn die Krankheitsdauer voraussichtlich für länger als zwei Jahre bestehen wird (bei allem darunter ist dem Arbeitgeber eine Vertretung zumutbar) bzw. das Verhältnis zwischen Beschäftigungsdauer und Krankheitsdauer ein eklatentes Mißverhältnis darstellt.

Was die Gewerkschaften angeht: Genieß die bitte mit Vorsicht, ich habe einen Chef, der ist bei Ver.Di - und hält sich absolut an far nichts, was die Rechte eines Arbeitnehmers angeht... Auch da ist nicht alles Gold was glänzt, da sind leider auch viele, die sich den Anschein des "Sozialen" geben wollen und zu aller erst mal "sozial" zu sich selbst sind. Also bitte Augen und Ohren auf und Verstand auf Alarm stellen.

Viel Erfolg!

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