Gesetzliche Frage: Ist ein Netzteil ein Zubehör? Garantie auf Zubehör 6 Monate (Rest 24 Monate)?
Hallo ich habe eine Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte, wenn möglich richtig ^^
Ich habe ein neues Smartphone gekauft Anfang 2013 (bereits 11 Monate im Besitz). Nun ist mein mitgeliefertes Netzteil kaputt gegangen, welches ich zum Betrieb meines Smartphones benutzen muss.
Nun die Frage: Der Hersteller sagt in seinen Garantiebedingungen, dass auf das Smartphone eine Garantie von 24 Monaten und auf Zubehör eine Garantie auf 6 Monate beschränkt ist.
Bei Kopfhörern, USB Kabeln oder gar Schutzfolien sehe ich das selbst ein, dass es "Zubehör" ist, aber ist ein NETZTEIL (welches ich zum Betrieb einer Sache benutzen MUSS) ein Zubehör?
Das ist wohl eine Rechts- bzw. Definitionsfrage.
Was meint ihr?
Grüße
3 Antworten
Ist völlig egal, ob du nun Garantie drauf hast oder nicht. Du hast ja die gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren auf Neugeräte (BGB) Von daher bekommst es ersetzt/repariert wenn der Schaden nicht selbst verursacht wurde. (Garantie und Gewährleistung wird oft durcheinander gebracht)
das ist richtig, insofern wäre eine klausel, dass die gewährleistung nur 6 monate geht, jedenfalls unwirksam. allerdings geht nach 6 monaten die beweislast auf den käufer über. dieser muss dann beweisen können, dass der mangel beim kauf bereits "im keim" vorhanden war, d.h. nicht selbstverschuldet ist.
Hast du ein Handyvertrag? Wenn ja, dann würde ich das beim Anbieter melden, die werden dafür sorgen das du ein Ersatz -Netzteil bekommst. Schließlich wollen die ja an dir Geld verdienen. Ich finde zu einem Handy gehört aufjedenfall das Netzteil ohne kannst du ja schließlich nichts mit anfangen
aber ist ein NETZTEIL (welches ich zum Betrieb einer Sache benutzen MUSS) ein Zubehör?
Ja, eindeutig.
Ersatznetzteile sind für kleines Geld zu beschaffen.