Gerichtsverhandlung von 0.8Gramm Marihuana?
Ich habe heute mitbekommen, dass ein Kollege (16) Morgen einen Gerichtstermin wegen 0.8 Gramm Marihuana hat, werden verfahren <10 Gramm nicht eingestellt?
Und was wird da besprochen?
LG
6 Antworten
Vielleicht hatte der Staatsanwalt nicht viele Verfahren auf dem Schreibtisch und das dringende Bedürfnis wieder mal ein Exempel zu statuieren...?
Bei Jugendlichen werden aus erzieherischen Gründen oftmals Auflagen (gegen Einstellung des Verfahrens bei Gericht) erteilt.
- Sozialstunden abarbeiten,
- Drogenpräventionskurse ("Fred") besuchen
- Verpflichtung zur Teilnahme an Drogen-Screenings von 6 bis 12 Monaten Dauer
Also grundsätzlich sind auch geringe mengen strafbar.
Aber es wird meistens eingestellt und man muss nicht vors gericht.
kann es sein, dass er schonmal erwischt wurde?
Grüße
Tizian
Die frage ist ob das stimmt. Kann ja sein das er dir was nicht erzählt hat. Aber grundsätzlich sind alle mengen an beteubungsmittel verboten.
Je nach bundesland sind die werte ab denen man dem Deal unterstellt wird unterschiedlich.
Nein das war seine 1. Anzeige.. alles ein bisschen komisch 🧐
grundsätzlich sind alle mengen an beteubungsmittel verboten.
Betäubungsmittel definiert sich nicht über die Rechtslage!
https://onlinetabakshop.de/ - Betäubungsmittel
Sogar wegen so einer Mini Menge? Trotzdem labern einige Politiker dass doch eh nix passiert bei kleinen Mengen Gras...
Nein werden sie nicht automatisch es gibt keine Freigrenze!! Es gibt nur eine erlassung auf Bestrafungspflicht wenn dem Richter und Staatsanwalt aber deine Nase nicht passt kann er dich auch für überreste im crusher verurteilen das sind dann ca 50mg
Ok.. und wie würde die Strafe bei einer geringen Menge aussehen?
Sozialstunden oder Geldstrafe
Wenn du kein Geld hast kannst du auch beantragen diese via sozialstunden abzuarbeiten (meist 10€/h) dann kommen vllt 20-30 sozialstunden auf dich zu inkl oder exkl Gerichtskosten also 4-5 Tage arbeiten...
Zusammen mit nem joint ist das easy abgearbeitet 😂
Genau genommen können Verfahren bei geringen Mengen eingestellt werden - das ist jedoch kein muß. Bist du dir aber sicher, daß dein Kollege nicht noch mehr auf dem Kerbholz hat - evtl. noch Altlasten mit sich rumschleppt?
Das Verfahren wird normalerweise bei einer Menge unter 10 Gramm eingestellt, muss aber im ersten Moment von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Das Verfahren wird nicht eingestellt, wenn Marihuana/ Cannabis so konsumiert wird das andere Kinder/Jugendliche in Verführung kommen könnten oder die "Betäubungsmittel" an Schulen, Kindergärten etc. Konsumiert werden. (Nach Berliner BtMG)
Hanf sollte meiner Meinung nach sowieso legalisiert werden. Das ist schon längst überflüssig :)
Nein war sein erstes mal, deswegen finde ich das ja so komisch