Genaue Bedetung i.A. in Emails?
Ich frage mich gerade, was genau der Zusatz bei Emails "i.A." GENAU bedeutet. Ich hab im Netz schon recherchiert, aber richtig schlau werde ich daraus nicht.
Ich weiss dass man als normaler Angestellter das auf jeden Fall in seine Signatur nehmen soll, aber warum genau? Sind Verträge (zum Beispiel Bestellungen) die ich in Emails damit abschließe automatisch ungültig? Oder bin nur ich damit nicht persönlich haftbar?
Wo ist der Unterschied zu i.V.?
Vielen Danke für eure Antworten
3 Antworten
i. A. ist die Abkürzung von im Auftrag und besagt lediglich, dass derjenige, der das Schreiben erstellt und unterzeichnet hat, lediglich die Order bekommen hat, Dir dieses Schriftswtück zukommen zu lassen. Er selbst ist nicht für den Inhalt haftbar zu machen und trägt keine Verantwortung.
Befasse Dich mal mit de nOberbegriffen Vollmacht und Prokura. Da gibt es Unterschiede. Z.B. Artvollmacht, Einzelvollmacht usw. Sowie Filialprokura usw.
i.A. bedeutet meines Wissens "im Auftrag" und i.V. "in Vertretung".
Wenn zwei Unterschreiben, dann unterzeichnet der Ranghöhere mit iV da er in Vertretung der Geschäftsführung unterschreibt und der Angestellte der den Auftrag/Vertrag/.. erstellt hat, hat es iA gemacht.
D.h. Er hat im Auftrag die Dokumente angefertigt :)
im Auftrag.
Und nein, das soll man also "normaler Angestellter" nicht in seiner Signatur schreiben, sondern wenn man im Auftrag eines Dritten schreibt.