Genaue Bedetung i.A. in Emails?

3 Antworten

i. A. ist die Abkürzung von im Auftrag und besagt lediglich, dass derjenige, der das Schreiben erstellt und unterzeichnet hat, lediglich die Order bekommen hat, Dir dieses Schriftswtück zukommen zu lassen. Er selbst ist nicht für den Inhalt haftbar zu machen und trägt keine Verantwortung.

Befasse Dich mal mit de nOberbegriffen Vollmacht und Prokura. Da gibt es Unterschiede. Z.B. Artvollmacht, Einzelvollmacht usw. Sowie Filialprokura usw.

i.A. bedeutet meines Wissens "im Auftrag" und i.V. "in Vertretung".

Wenn zwei Unterschreiben, dann unterzeichnet der Ranghöhere mit iV da er in Vertretung der Geschäftsführung unterschreibt und der Angestellte der den Auftrag/Vertrag/.. erstellt hat, hat es iA gemacht.

D.h. Er hat im Auftrag die Dokumente angefertigt :)

im Auftrag.

Und nein, das soll man also "normaler Angestellter" nicht in seiner Signatur schreiben, sondern wenn man im Auftrag eines Dritten schreibt.