Gemeinsames Sorgerecht beantragen?

6 Antworten

Die Information des Jugendamtes ist falsch bzw. nicht komplett. Natürlich kann der Vater nicht verheirateter Eltern gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung abgeben. Das ist und war der Regelfall.

Aber: Seit 2013 kann der Vater sein Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen. Sollten die Eltern in dieser Frage nämlich keine Einigung erzielen können, muss der Vater beim Familiengericht die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide gemeinsam oder auf sich alleine beantragen.

Es handelt sich dabei um die Einzelrechtsnorm im § 1626b insb. der Abs. 1 Pkt. 3 und Abs. 2.

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

2.wenn sie einander heiraten oder

3.soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

(2) 1Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. 2Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Ausschlaggebend ist hierfür wie immer der Begriff des Kindeswohls.

Zitat: "Es gilt folgendes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Es wird zunächst einmal grundsätzlich vermutet, dass die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl dient. Deshalb ist auf Antrag grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern zu übertragen, falls nicht ein Ausnahmefall vorliegt (OLG Nürnberg FamRZ 2014,571; OLG Koblenz NZFam 2015,90). Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kann (nur) abgewiesen werden, wenn mit erheblicher Gewissheit festgestellt wird, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde." (aus: www.scheidung-online.de)

Für die Durchsetzung rate ich die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Familienrecht. Im Übrigen rate ich dazu, in diesem Zuge auch gleich das Umgangsrecht neu zu regeln.

Ich wünsche viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SKIVA 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:35

Nachdem die Kindsmutter mich heute nach 10 Minuten aus der Wohnung geschmissen hat und meinte mich schlagen zu müssen wobei ich das Kind auf dem Arm hatte und die Betreuung meinerseits für heute abgemacht war habe ich mich mit meiner Anwältin ausseinander gesetzt und es wird jetzt Antrag auf Umgangsrecht sowie das geteilte Sorgerecht gestellt.
Habe ihre Beleidigungen und den Angriff auch zur Anzeige gebracht, Sie hatte die Polizei gerufen und behauptete ich gebe ihr, ihr Kind nicht und möchte die Wohnung nicht verlassen. Mein Vorschlag das ich mit dem Kind zu mir fahre und den Lütten heute Abend nachhause fahre verneinte Sie auch.

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Stoffel977  17.07.2024, 22:55
@SKIVA

Die Mutter schein sehr unreif zu sein. Stelle Dich auf noch mehr Lügen ein. Auch beim Familiengericht. Es ist gut eine Anwältin zu haben und beides regeln zu lassen. Das Sorgerecht (das heißt gemeinsames Sorgerecht) und den Umgang.

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Je nach Auslastung und auch Druck von der Seite kann das Jugendamt da durchaus die richtige anlaufstelle sein.

von der Caritas gibt es Beratungsstellen.

grundsätzlich hast du mehr Rechte als die Mutter dir zusteht auch ohne Sorgerecht. da du die Vaterschaft anerkannt hast.

außerdem kannst du das gemeinsame Sorgerecht anfechten.

Mein Tipp wäre:

Schau nach Beratungsstellen der Caritas oder ähnlichen. Sowas wie Profamilia kann auch helfen.

schau nochmal mit dem Jugendamt. die können Mediatoren bereitstellen damit man Einigungen finden kann.

und als letzter Schritt gehe den Weg über einen Anwalt das Sorgerecht einzuklagen.


SKIVA 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:04

Ich möchte unbedingt das Sorgerecht. Man hat halt das Gefühl man war lediglich Mittel zum Zweck und sie möchte ganz alleine Entscheiden was mit dem kleinen passiert.

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Nayes2020  16.07.2024, 16:05
@SKIVA

dir steht es auch zu. kann aber sein das du wenn Jugendamt nicht unterstützt und die Mutter sich quer stellt eben ein Anwalt nehmen musst.

aber dann bekommst du es auch.

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Kessie1  16.07.2024, 16:17
außerdem kannst du das gemeinsame Sorgerecht anfechten

Du meinst wahrscheinlich einfordern. Zur Not eben über das Familiengericht.

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Ich wäre echt ein Fan davon, dass sobald sich ein Mann als rechtlicher Vater eintragen lässt, er auch die gemeinsame Sorge bekommt. Damit genau solche Frauen wie die Mutter deines Kindes nicht ihre Spielchen spielen können!

Dir wird nichts anderes bleiben, als dir einen Anwalt zu nehmen!

Sie hat überhaupt kein Recht zu bestimmen ob du die gemeinsame Sorge bekommst und wann sie dir gnädiger Weise Umgang gewährt.

Setze ihr schriftlich eine Frist, bis wann ihr gemeinsam zum Jugendamt geht und die gemeinsame Sorgeerklärung abgebt. Ebenso mache ihr Vorschläge zum Umgang. Und das Ganze schriftlich und nachweislich!

Reagiert sie nicht oder zickt rum: ab zum Anwalt und zwar ohne wenn und aber!

Dir sollte klar sein, dass sie morgen das Kind nehmen kann und 1000 km wegziehen kann und du nichts dagegen machen kannst!


SKIVA 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:05

Das hat sie schon ausgekostet. Sie war von heute auf morgen 2 Wochen in der Türkei mit dem kleinen. Das habe ich dann so nebenbei erfahren.

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Kessie1  16.07.2024, 16:16
@SKIVA

Also worauf wartest du dann noch? Auf ein Wunder? Wobei ein Urlaub in der Türkei auch nichts ist, worüber man gemeinsam bestimmen müsste...

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SKIVA 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:19
@Kessie1

Nein es geht mir halt ums Prinzip. Sie macht was Sie will ( Wofür sie leider momentan befugt ist ) und Sie kostet das auch aus. Sie verbietet mir meinen Sohn mit zu meinen Eltern zu nehmen, es heißt ( Die können ja auch herkommen ) seit der Geburt ist das so. Ach ich weiß nicht.
Also erster Schritt mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen ?

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SKIVA 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:21
@Kessie1

Das schlimme ist ich bin immer da wenn Sie mich braucht. Mein Leben bestand aus Arbeiten, zum kleinen bis Abends dann ne Stunde nachhause fahren und den nächsten Tag das selbe. Seit über 1 1/2 jahren. Da kommt das Argument ( Ich bin der Vater das ist meine Pflicht ) Wenn Sie aber sauer ist, dann ist es S.egal ob ich da bin oder nicht.

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Kessie1  16.07.2024, 16:23
@SKIVA

Du kannst es natürlich über das Jugendamt versuchen und dort um ein Gespräch zu Dritt zu bitten. Dem muss sie aber nicht zustimmen. Und Jugendämter sind leider auch nicht selten "mütterlastig".

Merkst du, dass du dort nicht weiterkommst, dann ab zum Anwalt. Und beim Jugendamt niemals irgendwas Negatives über die Mutter sagen!

Nur so nach dem Motto: mir wäre eine Umgangsvereinbarung wichtig und die gemeinsame Sorge. Und nicht: die Kindsmutter erpresst mich.

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SKIVA 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 16:24
@Kessie1

Ich habe einfach Schiss das ich diesen Kampf verliere. Eventuell dann doch besser direkt zum Anwalt für Familienrecht gehen... werde ja sicher nicht der erste sein mit einem ähnlichen Anliegen...

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fallenstelle320  16.07.2024, 20:38
@SKIVA

sei einfach nicht mehr ständig greifbar. gib ihr eine umgangsvereinbarung mit übernachtung, urlaubs- und ferien- feiertagsregelung auf und an die tage halte dich. wenn sie arbeiten muss, soll sie sich andere dumme suchen. wenn notwendig, dann klage

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Kessie1  16.07.2024, 21:31
@SKIVA

Wenn du es umsichtig angehst und es keinen Grund gibt gegen die gemeinsame Sorge, dann kannst du nur gewinnen.

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SKIVA 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 20:37
@Kessie1

Habe das ganze jetzt dem Anwalt vorgelegt, dieser stellt jetzt einen Antrag auf Umgangsrecht & Sorgerecht beim Familiengericht. Heute war abgemacht das ich mich um den Lütten kümmere. Nachdem ich ansprach das wir ein Umgangsformular aufsetzen sollten hieß es nein, sie geht morgen zum Jugendamt, ich wollte mit, verneinte Sie. Sie wollte mich dann nach 10 minuten aus der Wohnung schmeißen, rief die Polizei und sagte ich möchte ihr ihr Kind nicht wiedergeben und die Wohnung nicht verlassen. Daraufhin schlug sie mich mit der Faust und beleidigte mich als H. und ich solle mich Verp. wohl gemerkt hatte ich dabei das Kind auf dem Arm. Es ist schrecklich und wird immer schlimmer momentan...

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Du solltest dich rechtlich beraten lassen. Was du aktuell beschreibst ist eher ein Problem des Umgangs, weniger ein Sorgerechtsproblem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

du forderst ein umfangreiches umgangsrecht ein und schickst das in form einer umgangsvereinbarung der km in zweifacher ausführung

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

schick ihr das unterschireben zweifach zu, mit bitte dies innerhalb von 7 tagen wieder zurück zu senden. geht sie darauf nicht ein, such dir schon mal einen guten anwalt für familienrecht und reich klage ein. lass den beschluss beschweren mit

  • ordnungsgeld ersatzweise haft
  • androhung entzug des sorgerechts, wenn sie sich verweigert

danach gehst du das sorgerecht an und forderst zur gemeinsamen erklärung oder klagst es ebenfalls zu ihren lasten ein.