Geld geliehen? Fremden?

14 Antworten

Leider wenig - anzeigen kannst Du ihn nicht, weil Du ihm frewillig das Geld hast zukommen lassen und Du vermutlich nicht beweisen kannst, daß er Dich nur abzocken wollte.

Du kannst ihm höchstens einen Mahnbescheid schicken und wenn er dem nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht, bekommst Du einen 30 Jahre gültigen Zahlungsbefehl, der 30 Jahre gültig ist und ihm vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird.

Den Mahnbescheid kannst Du Online erstellen - schau im Netz, welches Mahngericht für Deinen Wohnort zuständig ist. Der Mahnbescheid ist kostenpflichtig und kostet um die 30 €

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Option 1:
Verbuche es als Lehrgeld, lerne daraus und überweise kein Geld mehr an Fremde.

Option 2:
Versuch dein Geld auf zivilrechtlichen Weg einzuklagen. Die Chancen sind gering und du hast im schlimmsten Fall anschließend mehr Kosten an der Backe als vorher.

Soweit ihr keinen Vertrag habt, kannst du da nichts machen soweit ich weiß. Du hast ihm das Geld freiwillig gegeben. Da war letztens ein ganz bekannter Fall in den Medien, mit einer weitaus höheren Summe und die Polizei hat trotzdem gesagt, da könne man nichts machen.

Hallo,

ohne Vertrag kannst du nichts machen.

Denke Mal, dass du auf einen Betrüger reingefallen bist...

Liebe Grüße Rodium


Slothd3mon  29.07.2020, 21:14

Wobei sich das Rätsel aufgibt wieso leiht man einem fremden Geld, den man nie in echt gesehen hat

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RODIUM  29.07.2020, 21:17
@Slothd3mon

Tja...aber ich möchte der FS keine Vorwürfe machen. Kommt leider immer wieder vor.

Liebe Grüße Rodium

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Er hat seine Whatsapp-Nachrichten gelöscht? Deinen Chatverlauf hast Du aber noch, ja? Und aus diesem geht hervor dass es eine Leihgabe ist und idealer Weise auch ein Zeitraum benannt wurde, wann er zurückzahlen würde?

Hast Du daran gedacht einen Verwendungszweck anzugeben, der die Überweisung als Leihgabe erkenntlich gemacht hat?

Hast Du auch eine Adresse oder müsste man eine Anzeige gegen Unbekannt stellen und hoffen anhand des Bankkontos den Inhaber (mit Sitz in Deutschland) zu ermitteln?

Falls dem so ist, hättest Du mit einem Mahnverfahren (Mahnbescheid ausstellen) oder einer Anzeige gegen Unbekannt womöglich noch ganz gute Karten, dein Gegenüber zu ermitteln und wirksame Schritte gegen ihn zu erwirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd