Geld für das Auto nach Trennung zurückverlangen?

4 Antworten

Ich weiß es nicht sicher, aber könnte mir vorstellen, dass das schwierig wird, wenn es keinen Vertrag darüber gab unter welchen Bedingungen du ihr das überlassen hast bzw. woraus dein Anspruch hervorgeht.

Sie könnte ja immer behaupten du hättest das aus reiner Nächstenliebe gemacht.

Nachweise über banktransaktionen sind Vorhanden.

Ohne Vertrag wird das ein Schuss in den Ofen !

Du könntest es mit § 1301 BGB versuchen:

Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

Wenn du mit ihr einen Vertrag gemacht hast, hast du gute Chancen einen Teil des beigesteuerten Geldes an dem Auto einzuklagen.