Fahrzeugbriefe vom Ex?
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem : Ich habe in meiner letzten Beziehung meinem ex viel Geld geliehen, liebe macht ja bekanntlich blind.. Auf jeden Fall sind wir jetzt fast ein Jahr getrennt und er zahlt mir jeden Monat 100€ damit er die Schulden bei mir abbezahlt. Das Geld habe ich ihm damals für ein Auto und für ein Motorrad gegeben. Beide Fahrzeugbriefe sind bei mir.
Jetzt fängt mein Ex auf einmal an das Geld nicht mehr zu zahlen und ignoriert meine Nachrichten.
Wie ist das mit den Fahrzeugen, habe ich ein Anrecht darauf? Die Fahrschule ist leider schon lange her, gelernt habe ich damals aber das die Fahrzeugbriefe mich zum Eigentümer machen und mein Ex nur der Besitzer der fahrzeuge ist im moment.
Aber was kann ich da rechtlich machen? Ich hätte gern ein "Druckmittel" damit mein Ex es einsieht mir mein Geld zu geben. Ggf. sowas wie:"sonst nehme ich die Fahrzeuge wieder an mich, die gehören dank der Fahrzeugbriefe ja mir."
Vielen dank schon mal. 😊
6 Antworten
Eigentümer ist derjenige, der das KFZ gekauft (Kaufvertrag) und bezahlt hat.
Allein der KFZ-Brief ist als Nachweis nicht ausreichend.
Soll heißen: Wer einen KFZ-Brief klaut, ist noch lange nicht Eigentümer.
Du wirst also nicht umhin kommen, deine Forderungen zivilrechtlich durchzusetzen. Ggf. mit Zeugen die davon wussten. Schwierig wird es allemal.
Aber du kann natürlich versuchen ihn damit unter Druck setzen, indem du ankündigst, die Fahrzeugbriefe bis zur Zahlung der letzten Rate zu behalten.
Dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt Fahrzeugbrief) keinen Eigentumsnachweis darstellt, steht auch drauf.
Habe eben nachgesehen Ziffer C.4c.
Du hast deinen Ex Geld gegeben, er schuldet dir (soweit Einigkeit darüber besteht, dass das Geld geliehen wurde) das Geld und sonst nichts.
Die Fahrzeugbriefe machen dich nicht zum Eigentümer, das steht auch explizit drauf. Kannst du nachlesen.
Die Rückzahlung deines Darlehens kannst du einklagen.
Hi.
Jursiten mögen mich verbessern, aber ich glaube nicht, dass das so geht. Dass Du selber "pfänden & vollstrecken" darfst.
Du müsstest das mM nach einklagen. Klar, es gibt wahrscheinlich nix Schriftliches, aber das wird doch rekonstruierbar sein. Dass das Abheben eines passenden Betrages von Deinem Konto zeitlich mit der Anschaffung Deines Ex zusammenfällt, dass bisher monatlich 100€ gewandert sind, .... Vielleicht ist er ja schon brav, wenn er anwaltliche Post im Briefkasten hast.
Die Briefe würde ich aber, wenn es geht und der Anwalt nix Gegenteiliges sagt, erst bei Tilgung rausrücken.
Um da "rechtssicher" zu sein, wird das vermutlich leider nur mit einem Rechtsbeistand "einklagbar" sein. Wurde das denn damals auch irgendwie schriftlich niedergefasst, das Du Geld "verliehen" hast?
Naiv wie ich war, habe ich das natürlich nicht fest gehalten...
zum ersten würde ich mir einen Anwalt suchen und das mit ihm klären.
zum zweiten ist es wichtig zu wissen auf wen diese Fahrzeuge angemeldet sind. sollten sie auf dich angemeldet sein könntest du es als mittel nutzen (wovon ich jedoch absehen würde, da ich nicht weiß ob das schon unter Erpressung zählt)