Fahrzeugbriefe vom Ex?

6 Antworten

Eigentümer ist derjenige, der das KFZ gekauft (Kaufvertrag) und bezahlt hat.
Allein der KFZ-Brief ist als Nachweis nicht ausreichend.
Soll heißen: Wer einen KFZ-Brief klaut, ist noch lange nicht Eigentümer.

Du wirst also nicht umhin kommen, deine Forderungen zivilrechtlich durchzusetzen. Ggf. mit Zeugen die davon wussten. Schwierig wird es allemal.

Aber du kann natürlich versuchen ihn damit unter Druck setzen, indem du ankündigst, die Fahrzeugbriefe bis zur Zahlung der letzten Rate zu behalten.


Huk777  03.06.2020, 22:44

Dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt Fahrzeugbrief) keinen Eigentumsnachweis darstellt, steht auch drauf.
Habe eben nachgesehen Ziffer C.4c.

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Du hast deinen Ex Geld gegeben, er schuldet dir (soweit Einigkeit darüber besteht, dass das Geld geliehen wurde) das Geld und sonst nichts.

Die Fahrzeugbriefe machen dich nicht zum Eigentümer, das steht auch explizit drauf. Kannst du nachlesen.

Die Rückzahlung deines Darlehens kannst du einklagen.

Hi.

Jursiten mögen mich verbessern, aber ich glaube nicht, dass das so geht. Dass Du selber "pfänden & vollstrecken" darfst.

Du müsstest das mM nach einklagen. Klar, es gibt wahrscheinlich nix Schriftliches, aber das wird doch rekonstruierbar sein. Dass das Abheben eines passenden Betrages von Deinem Konto zeitlich mit der Anschaffung Deines Ex zusammenfällt, dass bisher monatlich 100€ gewandert sind, .... Vielleicht ist er ja schon brav, wenn er anwaltliche Post im Briefkasten hast.

Die Briefe würde ich aber, wenn es geht und der Anwalt nix Gegenteiliges sagt, erst bei Tilgung rausrücken.

Um da "rechtssicher" zu sein, wird das vermutlich leider nur mit einem Rechtsbeistand "einklagbar" sein. Wurde das denn damals auch irgendwie schriftlich niedergefasst, das Du Geld "verliehen" hast?


Paulalieberman 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 07:00

Naiv wie ich war, habe ich das natürlich nicht fest gehalten...

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zum ersten würde ich mir einen Anwalt suchen und das mit ihm klären.

zum zweiten ist es wichtig zu wissen auf wen diese Fahrzeuge angemeldet sind. sollten sie auf dich angemeldet sein könntest du es als mittel nutzen (wovon ich jedoch absehen würde, da ich nicht weiß ob das schon unter Erpressung zählt)