Geld auf Konto einzahlen: Nachweis für Bank oder Finanzamt?

4 Antworten

Nach dem Geldwäschegesetz MUSS die Bank ab einer BAREINZAHLUNG ab 10 TEur den Einzahler zu einem Nachweis auffordern. Nachweis ist dabei nicht genau definiert, aber der Nachweis über die vorherige Abverfügung per Kontoauszug oder einem Sparbuch ist durchaus als Nachweis geeignet, sofern das betraglich passt. Natürlich werden auch die Umstände und die Glaubwürdigkeit betrachtet, aber grundsätzlich keiner kann Dir verbieten, Dein Geld abzuheben, es zu Hause hinzulegen und später wieder einzuzahlen.

Es muss halt nur nachvollziehbar sein.

Gruss

Bei untypischen Kontobewegungen schlagen automatisch bei der Bank Programme Alarm, übrigens auch unter 10.000 EUR.

Inwieweit die Kontoauszüge als belastbarer Nachweis gelten können, wäre im Einzelfall zu betrachten.

Die Bank wird den sehen wollen bei einzahlung.

Ich wäre mir aber nicht sicher ob "Schau mal ich hab in 2011 und 2012 jeden Monat 500 € abgehoben" Nachweis für "Hier sind 12K bitte einzahlen" sind.

Von Experte DonCredo bestätigt
Braucht die Bank oder die Finanzamt diesen Nachweis?

Die Bank nach dem Geldwäschegesetz.

Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür.

Wird der Konto dann von Finanzamt gesperrt wenn was eingezahlt wird?

Nein weil das Finanzamt mit dem Geldwäschegesetz nichts zu tun hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

skentawr 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:36

Wird sehr hohe Einzahlung dann nicht an das Finanzamt gemeldet?

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Mungukun  06.07.2024, 14:46
@skentawr
Wird sehr hohe Einzahlung dann nicht an das Finanzamt gemeldet?

Nein an die BaFin.

Nochmal: Das Finanzamt hat nichts mit dem Geldwäschegesetz zu tun. Absolut gar nichts.

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