Geklaute Sachen islam?

3 Antworten

Wa alaikum assalam,

  1. Rückgabe des Wertes: Wenn möglich, muss der Dieb den Wert des gestohlenen Gegenstands an den Eigentümer zurückgeben. Das bedeutet, den geschätzten Wert des gestohlenen Artikels in irgendeiner Form dem ursprünglichen Besitzer zukommen zu lassen.
  2. Spende bei Unmöglichkeit der Rückgabe: Wenn es nicht möglich ist, den gestohlenen Gegenstand oder dessen Wert direkt zurückzugeben, sollte man den entsprechenden Betrag für wohltätige Zwecke spenden. Dies kann bedeuten, die gestohlenen Gegenstände an Bedürftige zu geben oder den Wert an ein wohltätiges Projekt, wie den Wiederaufbau von Moscheen, zu spenden.
  3. Aufrichtige Reue und Besserung: Es ist entscheidend, aufrichtig Reue vor Allah zu zeigen. Dazu gehört das ehrliche Bedauern der Tat und der feste Vorsatz, diese Handlung niemals zu wiederholen. Diese Reue sollte von Herzen kommen und mit einem starken Willen zur Besserung verbunden sein.

Doch, natürlich kannst Du die zurückgeben, wenn das Preisschild noch dran ist!

Ansonsten solltest Du sie an jemanden verschenken, der sie nötig hat!

Wenn die Sachen noch nicht gebraucht sind, ginge das schon, sie zurück zu bringen. Du müsstest dir einen Geistlichen suchen, der das übernimmt. Der kann die Sachen zurückbringen und sich bei der Frage nach dem Dieb auf sein Seelsorgerisches Aussageverweigerungsrecht berufen.