Geklaute auto mitgefahren?
Nun ein Freund hat ein auto von Werkstatt geklaut und bei Tiefgarage geparkt er wollte das ich mit ihn kurz mitfahre bin mitgefahren nur in der Tiefgarage kurz .
Tiefgarage sind Kameras aber ich wusste nd das dieses Auto geklaut ist aber bin kurz Tiefgarage mitgefahren 2-3 Minuten werde ich auch eine Strafe kriegen . mein Freund wird auch mein namen nicht sagen aber werd ich dann eine Strafe kriegen bin ich dann Mittäter oder wenn er später erst erwischt wird werde ich trdm Strafe kriegen oder kann es sein das ich gar nicht gesucht oder zu Polizei gehen muss ??
1 Antwort
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Wenn du nur als Beifahrer mitgefahren bist bei der kleinen Spritztour, hast du dich nicht strafbar gemacht. Es ist nicht verboten, sich in fremde Autos zu setzen. Auch nicht wenn sie gestohlen sind.
Sollte dein Kumpel erwischt werden und deinen Namen dann nicht ins Spiel bringen, bist du wahrscheinlich raus.
Solltest du beobachtet worden sein, oder doch auf einer Kameraaufnahme zu sehen, kannst du aber als Verdächtiger in Betracht kommen. Falls du naiv genug gewesen bist, dich ans Steuer zu setzen und dort Fingerabdrücke, Hautschuppen, Haare und weiß der Kuckuck was verloren haben, drücke ich dir fest die Daumen, dass diese Spuren nicht gesichert und mit dir in Verbindung gebracht werden. Denn ansonsten brauchst du ein echt gutes Alibi für den Zeitpunkt des Diebstahls. Die hier von dir erzählte Geschichte glaubt dir sonst kein Mensch.