Geklaut im islam aber kann es nicht zurück geben?


23.10.2023, 12:01

Ich wollte nochmals eine Ergänzung dazu fragen also ich hab auch für Freundinnen von mir ab und zu was gegeben weil sie das wollten muss ich das auch zurück bezahlen?

4 Antworten

Kann ich einfach Das Geld in deren spende dosen reinwerfen?

Das wäre nicht wirklich "zurückgeben" da du das Geld ja dann nicht dem Laden geben würdest, sondern der Spendenorganisation.

Wenn du dich nicht traust, das einem Mitarbeiter zu geben, dann pack es in einen Umschlag und wirf es mit einer Erklärung in deren Briefkasten.


sweetvanilla7  28.10.2023, 14:25

Nix da, Hand ab.

Sagt die Scharia 🤣

wkoeeoie 
Beitragsersteller
 23.10.2023, 11:22

Dankeschön für den Vorschlag mit dem briefkasten werd ich aufjedenfall so machen weil ich hab angst das die mich festnehmen oder so wenn ich es zugebe und es wieder gutmachen will 💀 (bin 15)

Aroanida  23.10.2023, 11:51
@wkoeeoie

Wenn du es bezahlst, ist es ja kein Diebstahl mehr. Dann müssen die dich auch nicht festnehmen. Meistens freuen die sich, wenn jemand sowas richtigstellt, und du machst ihren Tag ein wenig schöner. Diebstahl verjährt übrigens nach 5 Jahren (danach kann er nicht mehr verfolgt werden).

Deamonia  23.10.2023, 11:53
@wkoeeoie

Ach was, das würde nicht passieren, die wären vermutlich eher total baff und Positiv überrascht, das jemand sowas macht. Außerdem hätten sie ja auch keine Beweise das du mal geklaut hast.

Was natürlich passieren könnte (halte ich aber für sehr unwahrscheinlich) das du da Hausverbot bekommst für ne Weile...

Aroanida  23.10.2023, 11:54
@Aroanida

Und bis zum 14. Geburtstag bist du nicht strafmündig - das heißt, wenn du bei der Tat erst 14 warst, wirst nicht du bestraft, es kann aber sein, dass deine Eltern Schadenersatz leisten müssen (also die Sachen bezahlen). Wenn du das jetzt aber selbst machst, fällt das ja auch weg.

Wa‘alaykum salam.

💭 | Vor der Pubertät werden die Sünden nicht gezählt, und wenn es dir schon bewusst war, dass klauen harām ist, dann solltest du es auch nicht machen. Gemäß der Shari‘ah müssen die Hände abgehackt werden, es sei denn du machst Tawb‘ah.

Erzählt von Aisha: Der Prophet (ﷺ) sagte: “Die Hand sollte für das Abschneiden gestohlenen Eigentums im Wert von einem Viertel Dinar oder mehr abgetrennt werden.” 📚| Sahih Al-Bukhari 6789

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Hanafi, Athari, Folger des Salaf, Praktizierender

BelfastChild  23.10.2023, 12:48

Laut Scharia wird aber erst eine Hand amputiert (5:38).

wkoeeoie 
Beitragsersteller
 23.10.2023, 12:45

ich hab tawbah alhamdullilah schon längst gemacht

In die Spendendose wird da nicht reichen. Da musst du schon zu einem Mitarbeiter gehen und ihm die Situation erklären und ihm dann das Geld geben.


Profi329  02.11.2023, 21:22

Das würde ich nicht tun ..die Mitarbeiterin wird die Situation nicht checken dich nur auslachen . Lass es...kläre das mit dein inneren ..

W18J66  23.10.2023, 11:22

Dann freut der sich und steckt es selber ein 😂🤣😰. Oder er macht eine Anzeige wegen Diebstahl.

Grapy  23.10.2023, 12:21
@W18J66

Na und? Wenn er es selbst einsteckt, dann ist es nicht das Problem des FS, und ich glaube nicht, dass der FS angezeigt wird, wenn er zurückgeht, es bereut und ehrlich ist.

wkoeeoie 
Beitragsersteller
 23.10.2023, 11:21

Ok danke werde ich machen

Ja, was in die Spendenkasse für das Personal reinwerfen ist eine gute Idee!... die werden ja nun wirklich schlecht bezahlt!