gekaufter TÜV?

8 Antworten

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fahre erstmal zum tüv und frage den prüfer, wie er soetwas durchgehen lassen konnte. und ich würde die verbraucherberatung oder, wenn du rechtschutzversichert bist, einen anwlt einschalten. allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der tüv für solche fehler haftet und der verkäufer wird sagen, dass er davon nicht wusste. wenn er es doch gewusst hat, wäre das arglistige täuschung.


abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 09:25

Ich werde da heute nachmittag mal selbst hinfahren und mir anhören, was der zu sagen hat, bzw. Händler und Werkstattleiter,Werde denen androhen, dass ich zum TÜV fahre und nachfrage, wie du schreibst... Reaktion abwarten,vielleicht kommt ja was positives rum. Meld mich später noch mal, erstmal danke.

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flirtheaven  04.08.2010, 09:48
@abuela0554

wenn du das fahrzeug vom händler hast, ist es ja kein problem. dann hast du in jedem fall nohrleistung, da der händler dies nicht wirksam ausschließen kann. er kann sie lediglich auf ein jahr verkürzen.

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abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 16:19
@flirtheaven

HAb in der Werkstatt angerufen, hab für nächste Woche montag Termin, er will sich das angucken....Der Chef meinte, es könne aber nichts passieren, weil ich sagte, ich hätte Angst..... Wolln ma hoffen...

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abuela0554 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 18:12
@flirtheaven

War in der Werkstatt, hat anstandslos die ganze Hinterachse ausgetauscht...... Musste nur Trinkgeld für Öl dalssen.

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abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 09:32

Federwegsbegrenzer heißt das Ding was weggerostet ist und z.Tl irgenwo drin steckt, hab grad noch ma gefragt...kannst du da was mit anfangen,

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Vermutlich ist es später passiert, der TÜV hätte es sonst festgestellt. Bei einem älteren Auto wirst Du´s wohl reparieren lassen müssen!

Du kannst natürlich versuchen, dem Händler zu erklären, dass der Mangel am Wagen beim Kauf nicht erkennbar war und du deshalb die Gewährleistung in Anspruch nimmst. Wird nur schwierig, nachzuweisen, dass der Schaden schon so lange besteht, aber vllt kann man das ja anhand von Rostansammlung an der Bruchstelle oder ähnliches.

Grundsätzlich solltest du es natürlich ohnehin reparieren lassen, auch wenn du evtl. auf der Rechnung "sitzen bleibst".


flirtheaven  04.08.2010, 10:12

der händler muss nachweisen, dass der mangel noch nicht vorhanden war! im ersten halben jahr nach dem kauf gilt bei gewährleistungsansprüchen die beweislastumkehr.

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Wahrscheinlich ist, dass der Schaden noch nicht ersichtlich war, bei der letzten TÜV Prüfung (ist ja anscheinend schon über 5 Monate her). Wenn es vom Händler war, reklamieren.


abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 09:20

Der Händler und die Werkstatt hängen zusmmen; als wir den Wagen kauften, war das eben mit der Garantie, das 2 Jahre neuer TÜV dazukommen. Ich vermute fast,das da irgendwas faul ist.

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na von märz bis jetzt is ja schon ein wenig zeit !!! da kann vieles am auto kaputt gehen...

und der tüv sagt ja nur aus...das der wagen zu dem zeitpunkt in ordnung ist !!!


abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 09:16

Wir haben sofort gesagt, dass da so ein komisches Knacken war, wenn man eingestiegen ist, die meinten denn, das käme von der Handbremse. Der Mechaniker sagte, das war dieses Knacken...

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suesszahn  04.08.2010, 09:25
@abuela0554

ja du mußt die frage schon richtig stellen !!! wem hast du das gesagt ??? dem prüfer ???

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abuela0554 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 09:28
@suesszahn

Den hab ich ja garnicht zu Gesicht bekommen, nur dem Werstattleiter, als wir den Wagen abgeholt haben...

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