Geht das?

3 Antworten

Er soll doch einfach hinschreiben, dass er sich derzeit im Maßregelvollzug befindet und dass er - so vermute ich mal - anschließend in eine Einrichtung der Eingliederungshilfe kommt.

Ich denke mal, dass mit Zahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zu rechnen ist.


Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 19:17

Also soll er einfach beweisen das er zahlungsunfähig ist?

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Eine Ratenzahlung von einem 1 € ist nicht möglich, das Angebot wäre auch lächerlich.

Wenn er jetzt schon weiß, dass es bis zum 8.8 nicht geht sollte er auch JETZT schon Kontakt aufnehmen. Die Unterhaltspflicht ist vorrangig zu betrachten, d.h. es interessiert keinen dass er eventuell noch andere Kredite irgendwo laufen hätte - die Aussage wäre hier dann, dass er diese ausfallen lassen soll.

Ratenzahlung oder Stundung kann und sollte er beantragen. Raten müssen aber eine sinnvolle Höhe haben, mit 1€-Raten wird das nichts.


Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 17:22

Er hat aber keine anderen Möglichkeiten großartig

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Stadewaeldchen  11.07.2024, 17:26
@Siriiii

Die angebotenen raten müssen so hoch sein dass die Chance besteht dass die Schulden irgendwann getilgt werden. Bei 1€ sind die Verwaltungskosten höher als die Einnahmen, die Schulden würden also mehr statt weniger. Er soll zügig Kontakt mit den Behörden aufnehmen u8sein Vermögen und eventuelles Einkommen wahrheitsgemäß darlegen.

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Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 17:32
@Stadewaeldchen

Naja kann er auch sagen das er zahlungsunfähig ist weil er könnte es ja auch nachweisen das er es zahlt sobald er zb dann arbeiten geht oder so

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Stadewaeldchen  11.07.2024, 19:04
@Siriiii
Naja kann er auch sagen das er zahlungsunfähig ist

Er muss es auch nachweisen dass dem so ist.

Übrigens habe ich nicht umsonst oben den Vorschlag der Stundung mit ins Rennen geworfen.

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Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 19:18
@Stadewaeldchen

Aber eine Stundung ist doch auch manchmal nur 1 halbes Jahr oder weil eine Stundung hatte er schon mal bei seinen Gerichtskosten vereinbart

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Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 19:20
@Siriiii

& er könnte es nachweisen am Anfang des Jahres hatten die schon mal wegen dem Unterhalt sein Einkommen geprüft & da hat er das nachgewiesen & dann hatten die ihn auch erstmal in Ruhe gelassen da sie gesehen haben das er nicht zahlungsfähig ist

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Stadewaeldchen  11.07.2024, 20:54
@Siriiii

Das wird mehr oder wengier regelmäßig geprüft ob sich an der Situation was verändert hat.

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Siriiii 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 22:45
@Stadewaeldchen

Das heißt das er eig immer bloß beweisen muss das er zahlungsunfähig ist?

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