Geht das?
Mein Freund ist auf Maßregelvollzug & hat einen Brief bekommen vom Landratsamt wegen Unterhalts Vorschuss das er zurück zahlen soll da steht bis zum 8.8 drauf aber bis dahin hat er das niemals zusammen kann er trd Ratenzahlung vereinbaren auch wenn dann bis zum 8.8 die Summe nicht vollständig ist oder wie ist das da & kann er auch eine Ratenzahlung von 1€ vereinbaren da er nicht viele Möglichkeiten hat & noch mehr Ratenzahlungen schon hat
3 Antworten
Er soll doch einfach hinschreiben, dass er sich derzeit im Maßregelvollzug befindet und dass er - so vermute ich mal - anschließend in eine Einrichtung der Eingliederungshilfe kommt.
Ich denke mal, dass mit Zahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zu rechnen ist.
Also soll er einfach beweisen das er zahlungsunfähig ist?
Eine Ratenzahlung von einem 1 € ist nicht möglich, das Angebot wäre auch lächerlich.
Wenn er jetzt schon weiß, dass es bis zum 8.8 nicht geht sollte er auch JETZT schon Kontakt aufnehmen. Die Unterhaltspflicht ist vorrangig zu betrachten, d.h. es interessiert keinen dass er eventuell noch andere Kredite irgendwo laufen hätte - die Aussage wäre hier dann, dass er diese ausfallen lassen soll.
Ratenzahlung oder Stundung kann und sollte er beantragen. Raten müssen aber eine sinnvolle Höhe haben, mit 1€-Raten wird das nichts.
Die angebotenen raten müssen so hoch sein dass die Chance besteht dass die Schulden irgendwann getilgt werden. Bei 1€ sind die Verwaltungskosten höher als die Einnahmen, die Schulden würden also mehr statt weniger. Er soll zügig Kontakt mit den Behörden aufnehmen u8sein Vermögen und eventuelles Einkommen wahrheitsgemäß darlegen.
Naja kann er auch sagen das er zahlungsunfähig ist weil er könnte es ja auch nachweisen das er es zahlt sobald er zb dann arbeiten geht oder so
Naja kann er auch sagen das er zahlungsunfähig ist
Er muss es auch nachweisen dass dem so ist.
Übrigens habe ich nicht umsonst oben den Vorschlag der Stundung mit ins Rennen geworfen.
Aber eine Stundung ist doch auch manchmal nur 1 halbes Jahr oder weil eine Stundung hatte er schon mal bei seinen Gerichtskosten vereinbart
Das wird mehr oder wengier regelmäßig geprüft ob sich an der Situation was verändert hat.
Das heißt das er eig immer bloß beweisen muss das er zahlungsunfähig ist?
Er hat aber keine anderen Möglichkeiten großartig