Gehört das Bad/WC auch zur Nutzfläche oder Wohnfläche und was ist der Unterschied der Flächen?
7 Antworten
Nein Bad ist Wohnfläche. Nutzfläche kann ein Abstellraum oder Keller sein. auch Waschkeller...LG
Bad und WC gehört ganz normal zur bewohnbaren Grund- bzw. Nutzfläche der Wohnung. Lediglich wenn Wand-Schrägen im Raum sind, erfolgt eine andere Berechnung.
bei berechnung nach wohnflächenverordnung zur wohnfläche
bei berechnung der grundflächen nach din 277 zur nutzfläche - unterkategorie 'sonstige nutzflächen'
grundflächen von wohnungen werden oft nach wohnflächeberchnungsverordnung berechnet. raumflächen, die dabei nicht zur wohnfläche gehören werden oft mit (sonstiger) nutzfläche bezeichnet -das hat aber mit der 'nutzfläche' die es bei berechnung nach din 277 gibt, nichts zu tun, nach din 277 wir meistens im gewerblichen zusammenhang berechnet, auch dann, wenn im wohnungsbau investoren, bauträger etc. eingebunden sind...
ist ein langes thema... vielleicht hat jemand noch eine ander kurz erklärung dazu...
bei der nutzflächenberechnung nach din 277 werden sanitäräume den sonstigen nutzflächen zugeordnet - gehört also zur nutzfläche, jedoch nicht zur kategorie 'wohnen und aufenthalt'
wollte den kommentar eigentlich ganz unten hin schreiben,,, hab' das wohl irgendwei vermasselt...
aussnahme balkon, da sind maximal 50% der fläche wohnfläche.