Gehen die Fahrschulen nachdem man Ihnen die Bescheinigung für den erste Hilfe Kurs gegeben hat nach ob man wirklich dort war und das es keine Fälschung ist?

2 Antworten

Auf solche Ideen kommen regelmäßig irgendwelche Drückeberger.

Daher hat jede Bescheinigung eine Register-Nummer, über welche die Führerscheinstelle (die Fahrschule interessiert das gar nicht) die Echtheit der vorgelegten Bescheinigung (also den dazu registrierten Teilnehmer) zuordnen kann.

Schnell mal den Schein eines Freundes kopieren und den eigenen Namen drüberschreiben klappt also nur mit viel Geschick und entsprechender "krimineller Energie"

Letztere wird dir dann aber beim Auffliegen des Betruges durch eine (der regelmäßig durchgeführten) Stichprobenkontrollen auch entsprechend strafrechtlich bestätigt:

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

oder mit Geldstrafe

bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Fazit:

EH-Kurs besuchen = 7,5 Std.
EH-Bescheinigung fälschen = bis 5 Jahre Knast

Erfahrungen damit habe ich nicht - und ich hoffe, auch sonst niemand ...

Eine solche Bescheinigung ist ein Urkunde, Urkunden-Fälschung ist strafbar und mit bis zu 5 Jahren Knast belegt. Und außerdem (zusätzlich zur Strafe für die Urkundenfälschung) ist noch der Führerschein ungültig, weil ja die Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorlagen.

Wie kommt man auf so eine bescheuerte Idee? Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig! (M. E. sollte der eigentlich für jeden Menschen verpflichtend sein, und das schon viel früher als beim Führerschein ...)