Gehalt immer zu spät in der Ausbildung?
Guten Morgen,
ich habe im August eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte begonnen und im Ausbildungsvertrag steht, dass das Gehalt immer bis zum 30. eines jeden Monats auf dem Konto eingehen soll. Das erste Gehalt für den August, kam schon fast zwei Wochen später, also im September. Das zweite Gehalt für den September, kam auch schon wieder einen Tag zu spät. Und das jetzige Gehalt, ist immer noch nicht drauf und wird wahrscheinlich auch erst am Montag drauf sein, da ich in NRW lebe und morgen Feiertag ist. Ich leben alleine und muss bis zum 3. immer meine Miete zahlen. Es nervt einfach nur noch, dass ich jedes mal Sorge haben muss, dass das Gehalt unpünktlich gezahlt wird. Ich habe meinen Chef schon damals darauf angesprochen und ihn auf die Klausel aufmerksam gemacht. Er hat sich entschuldigt und gesagt, dass es angeblich immer pünktlich sei, aber dass es bei dem einen mal (August) nh Ausnahme war, wegen neuer Mitarbeiter etc,. Aber das kann doch nicht sein, dass man sich nicht daran halten kann? Ich ziehe wegen anderer Gründe sowieso schon in Erwägung, die Kanzlei zu wechseln.
Muss dazu noch erwähnen, dass es eine kleine Kanzlei ist und die Überweisungen immer noch händisch gemacht werden. Die Überweisungsträger wurden auch erst am Dienstag in den Briefkasten geworfen. Also viel zu spät, meiner Meinung nach.
4 Antworten
Ich würde mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen. Es kann ja nicht sein dass sie das Gehalt immer zu spät überweisen
Völlig richtig deine Aussage, dass sowas nicht sein kann. Wie du schon sagtest hast du Nebenkosten die bezahlt werden müssen und ein fester Plan wann das Gehalt kommt ist essentiell wichtig dafür. Sprich deinen Chef erneut drauf an und versuch erneut da was zu klären. Sollte dies weiterhin der Regelfall bleiben, würde ich den Ausbildungsplatz wechseln.
Kann ich nachvollziehen. Pünktlichkeit ist wichtig und es gibt nichts Stressigeres als die Sorge, ob das Geld rechtzeitig da ist. Ich könnte nicht arbeiten, wenn ich solche Gedanken im Hinterkopf hätte.
In dem Fall würde ich auf jeden Fall ziehen. Woanders werden sie sicher auch vertraulichere Arbeitsverhältnisse bieten können.
Dafür, dass dein Ausbildungsbetrieb eine Rechtsanwaltskanzlei ist, bin ich mehr als erschrocken.
Auch wenn es nicht im Ausbildungsvertrag steht, die Ausbildungsvergütung (kein Gehalt) muss sogar per Gesetz: §18 BBiG immer am letzten Arbeitstag des Monats auf deinem Konto sein!
Bitte sprich nochmal mit deinem Ausbilder und suche zusätzlich Rat in der Berufsschule wie du für die Zukunft vorgehen sollst.