Was darf ich für ein Gehalt als Kauffrau im Einzelhandel verlangen?
Ich bin seit einer Woche nach Auslaufen meines Vertrages arbeitssuchend.
Ich bin zwar im Einzelhandel Quereinsteiger, aber habe inzwischen fast zehn Jahre Berufserfahrung.
Am Samstag hatte ich ein Vorstellungsgespräch, da kam auch die Frage des Gehaltswunsches auf. Als ich 1600 € sagte, bekam ich die Antwort, daß jemand, der sich aus der Erwerbslosigkeit heraus bewirbt, nicht das Recht hätte, soviel zu verlangen.
Ich weiß, daß diese Antwort absoluter Blödsinn ist. Auch denke ich, daß 1600 € nicht zu viel waren, da ich ja immerhin auch schon zehn Jahre Berufserfahrung habe.
Aber weiß jemand, was ich hier in NRW überhaupt verlangen kann? Was kann bzw. darf ich verlangen, ohne daß es überdreht ist?
Danke für eure Hilfe!
11 Antworten
In Hessen verdient ein gelernter Kaufmann im Einzelhandel nach 5 Berufsjahren ca. 2100€ brutto, daher ist Deine Gehaltsforderung für eine Vollzeitstelle meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt!
im Ruhrgebiet betragen die Stundenlöhne für Aushilfskräfte 5€ - 8€ (ohne Abschluss als Einzelhandelskauffrau/mann bzw. Verkäufer)
Nein dein Gehaltswunsch ist meiner Meinung nach gerechtfertigt und du kannst und solltest auch mehr fordern!
Mir wollte ein Franchise-Teilnehmer von Trink Gut 1000,- € Brutto zahlen!
Ich hab mich nur köstlich amüsiert und bin 2 Minuten später gegangen..
Nach 10 Jahren Tätigkeit ist eine "ungelernte" Mitarbeiterin einer solchen mit abgeschlossener Verkäuferausbildung gehaltlich gleichgestellt. Es gilt also für Dich der Einzelhandels-Tarifvertrag in NRW, höchste zeitliche Einstufung(ich glaube 7 oder 8 Jahre) für gelernte Angestellte im Einzelhandel. Das ist Fakt.
Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Um gehaltlich gleichgestellt zu werden, braucht sie eine Art Zeugnis, das besagt, dass sie 5 Jahre in dem Beruf gearbeitet hat. Ihr Gehalt richtet sich nach dem Datum diesen Zeugnisses. Und um den Tarif verlangen zu können, muss sie ver.di-Mitglied sein.
Demnach könnte sie in NRW 1769,-€ Gehalt verlangen (Stand 01.09.2006). Hat sie diese Bescheinigung(Zeugnis) nicht, kann sie höchstens 1531,40€ verlangen.
Hallo, bin auch im Einzelhandel tätig, als Teilzeit mit 25Std. Bekomme trotz 7 Jähriger Erfahrung im Verkauf und Kassenabrechnung nur 11,09 Euro brutto. Ist das gerecht, oder steht mir mehr zu?