Gegenstände gegen Diebstahl versichert?

3 Antworten

Versichert in einer Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl und Raub. Wenn eine Tür/Fenster etc. aufgebrochen wurde um sich Zugang zu verschaffen, ist es ein versicherter Schaden.


Larasaraa 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 14:19

Also bei Raub müssen auch alle Fenster und Türen zugeschlossen sein?

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grandy52  27.08.2024, 14:51
@Larasaraa

Dir scheint nicht klar zu sein was "Raub" ist. Dazu müssen dir Gegenstände mit Gewalt oder unter Androhung dieser weggenommen werden. Dabei ist es vollkommen egal wo das passiert.

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DerHans  28.08.2024, 14:19
@Larasaraa

Raub wäre, wenn dir dein MITGEFÜHRTES Inventar unter Androhung von Gewalt entwendet wird.

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In der Hausratversicherung ist EINBRUCH-Diebstahl und Beraubung versichert.

Einfacher Diebstahl ist NICHT gedeckt. Wenn die Haustür ohne Hilfsmittel geöffnet werden konnte, liegt KEIN Einbruch vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Wenn du zu Hause bist, dann ist es nicht notwendig die Wohnungstür abzuschließen. Sollte dennoch in der Zeit wo du beispielsweise im Keller oder Garten bist ein Einbruch stattfinden, sind keine Probleme durch die Hausratversicherung zu erwarten.

Anders sieht es aus, bei mehrstündiger Abwesenheit. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen die Schadenversicherer zwei Mal abzuschließen, allein schon um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen.

Ein Raub liegt per Definition übrigens dann vor, wenn du bedroht werden würdest oder man Gewalt dir gegenüber ausübt und dir dann bewegliche Dinge klaut (Schmuck, Geld, Handy etc.) In der Regel findet ein Raub ja auch außerhalb der eigenen vier Wände statt.

Fenster und Türen sollten natürlich bei mehrstündiger/mehrtägiger Abwesenheit geschlossen werden, allein falls Unwetter kommen oder um einen Einbruch zu verhindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung