Gegen mein Willen Haare schneiden

15 Antworten

Du bist fast 21, du kannst dich dagegen wehren.

Aber es gibt ein Gesetz, das muss ich noch googlen, aber es hat folgenden Inhalt: Haare gegen den Willen des Trägers schneiden ist Körperverletzung.


Kelda  23.07.2011, 15:01

so ein Gesetz gibt es nicht ^^ § 223 StGB regelt die Körperverletzung allgemein, darunter lässt sich unter seltenen Umständen auch das Haare schneiden subsumieren - aber nur wenn es nachweisbar die seelische Integrität stört....

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Die Rechtsgelehrten streiten sich ob da Haarescheiden sogar eine Körperverletzung darstellen kann, es ist zwar nicht schmerzhaft, aber Körperverletzung begeht " Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt" die körperliche Misshandlung ist dabei "jedes üble oder unangemessene Verhalten, was das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt" dazu gehört unter Umständen auch das seelische Wohlbefinden......

Ansonsten brauchst du dafür aber kein konkretes Gesetz, selbst wenn man das unter KV oder einfacher unter eine Nötigung subsumiert (je nachdem wie deine Mutter dich dazu zwingt, schneidet sie selber ab oder zwingt sich dich unter Androhung von Strafe zum Friseur?) du bist volljährig und keiner darf dich zwingen etwas zu tun was du nicht willst!!!

Das wäre Körperverletzung.

Wie kann sie dich dazu zwingen? Dann ist bei euch ja RamboZambo. Du bist alt genug um für dich selber entscheiden zu können. Mag ja sein, das deine Frisur deiner Mutter nicht gefällt, aber das ist alles ganz allein deine Entscheidung.

Sie will mir die selber schneiden ganz kurz. Bitte trotzdem irgendein Gesetz was gegen den Willen verstoßt


Salviadivina  23.07.2011, 14:52

Da hilft nur Mütze aufsetzen + ein klares "NEIN" !!!

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Kelda  23.07.2011, 14:58

also einfacher TIP: sag ihr dass du das nicht möchtest und setz dich einfach nicht hin wenn sie loslegen will, sie wird dich kaum auf einen Stuhl binden und loslegen...

Sollte sie DAS allerdings wirklich tun hast du gleich mehrere Vergehen derer du sie anzeigen kannst, Gesetz: das Strafgesetzbuch!!! Das ist auf jeden Fall Körperverletzung, je nachdem wie es gemacht wird kommen noch andere Delikte dazu....

Aber red lieber erstmal mit ihr und mach ihr klar, dass du das nicht willst, eine Anzeige bringt dir zwar Recht, zivilprozesslich vllt sogar Schmerzensgeld, aber deine Haare auch nicht wieder....

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§ - Mit Abschluisses des Mindestalter 18 Jahre wird die Person für sein/ihr Handeln Vollständig mit Erwachsenenstrafrecht verurteilt - §

´´Wiederwilliges Haare schneiden ist eine Form von Körperverletztung - du könntest klagen aber der Richter/In wird dich nicht ernst nehmen ?