geflohenes kind berherbergen?
Dürften meine Eltern z.B. meine Freundin(15) bei uns leben lassen wenn sie von ihrer familie flieht weil sie geschlagen wird? wenn ja wie lange? und wir würden die eltern informieren aber nicht bei uns hoch lassen dann also die wären natürlich nicht einverstanden damit, dürften wir dass trotzdem? weil die eltern ja gewalttätig sind und wir wissen dass sie geschlagen wird. Wenn nicht dann was für strafen würde es geben?
Ich brauche eine schnelle antwort bitte bevor 21uhr
6 Antworten
Ohne Einwilligung der Eltern - nein! Der Weg läuft übers Jugendamt. Dort wird dann entschieden wie es weiter geht. Entweder gibt es zuhause ne Unterstützung oder es geht in ein Heim.
Alles beim Jugendamt. Deine Eltern müssen Nachweise und Scheine haben, dass sie in der Lage sind, sich um ein Kind entsprechend zu kümmert. Deine Eltern müssen bestimmte Kurse vor dem Jugendamt nachweisen.
und überprüfen heißt meistens die Kontrolle, dass jedes Kind sein eigenes Zimmer hat.
dazu zählt meistens auch n Kurs in Trauma bei Kids.
ich würde deine Freundin erstmal grundsätzlich raus holen. Zudem wird kein Jugendamt Partner in ein Haus setzen. Was ist, wenn ihr euch trennt.
in dem Fall müssen deine Eltern zudem die Pflegschaft für das mädel beantragen.
ein Tag - ja! Dauerhaft - nein! In dem Fall braucht deine Freundin n Rückzugsraum und auch Ruhe. Das hat sie dort nicht. Ihr werdet streiten und euch in den Haaren liegen. Habt ihr keinen Raum für sie und könnt euch nicht einen Umzug in ne entsprechende Wohnung leisten, dann vergiss deinen Plan sehr schnell. Deine Freundin kommt dann eher in ne andere Pflegefamilie oder in ein Heim.
Für ein paar Stunden oder bis morgen geht das. Deine Eltern müssen dann aber die Polizei informieren und das Jugendamt.
ah okay ich denke eher dass der vater dann kommen wird denn er ist halt der täter aber wir würden die einfach sofort kontaktieren das jugendamt
Eine rechtlich komplizierte Situation. Deine Eltern sollten sich umgehend um einen kirchlichen Beistand kümmern, weil da ein Kirchenasyl schützend (in eurem Zuhause) möglich ist.
Nein, dass ist rechtlich nicht zulässig. Deine Freundin sollte sich schnellstmöglich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Falls akute Gefahr für deine Freundin bestehen sollte, könnte das Jugendamt allenfalls erlauben, dass sie bis zur genaueren Klärung der Sachlage ein paar Tage bei euch wohnt.
Nein, dass dürft ihr natürlich nicht. Das Jugendamt könnt ihr einschalten.
okay könnten wir sie aber für
ein tag aufnehmen? und könnte das jugendamt auch entscheiden dass sie mit uns leben könnte statt in ein heim?