Gefilmt werden an öffentlichen Plätzen erlaubt?

3 Antworten

Ich habe oft gehört, dass es legal ist, einfach Leute zu filmen solange man sich nur in der Öffentlichkeit befindet. Stimmt das?

JEIN.

In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild, dh vor einer Veröffentlichung(!) einer Foto- oder Filmaufnahme muss das Einverständnis der abgebildeten Person eingeholt werden.

Davon gibt es aber einige Ausnahmen:

- das Gesetz verbietet nur die Veröffentlichung, nicht die Aufnahme für den privaten Gebrauch.

- das Einverständnis kann sowohl explizit als auch implizit gegeben werden, zB durch Bezahlung als Darsteller oder offenkundige Absicht (zB Fernsehsender befragt Menschen auf der Straße)

- die abgebildete Person ist nur "Beiwerk" wie zB ein Passant auf der Domplatte bei einem Foto vom Kölner Dom.

- die Weitergabe an Polizei und Ermittlungsbehörden ist keine Veröffentlichung

Man ist ja gezwungen zu arbeiten,

Niemand ist gezwungen zu arbeiten.

muss ich somit akzeptieren, dass jemand einfach das Handy rausnimmt und mich filmen darf, während ich arbeite, oder ändert sich das Gesetz am Arbeitsplatz irgendwie?

Kommt darauf an, ob...

Arbeitest Du in der Öffentlichkeit? Dann gelten die og. Gesetze.

Ist der Arbeitsplatz auf einem Privatgelände, dann kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

Was wenn sich die Person als Journalist ausgibt und sich damit ausweisen kann?

Ausnahmen gibt es auch für sogenannte "absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte".

Ein Politiker muss es sich zB gefallen lassen, dass er bei öffentlichen Auftritten aufgenommen wird.

Gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich?

Meine Kenntnisse beziehen sich nur auf das deutsche Rechtssystem.

Sofern du das privat machst und nicht danach verbreitest, darfst du in der Öffentlichkeit grundsätzlich filmen, was du willst. In besonderen Fällen kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein.

Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) gilt nur bei einer Verbreitung des Fotos.
Die DSGVO (Art. 6) gilt nur bei nicht privaten Tätigkeiten.

Wenn sich dein Arbeitsplatz auf dem Grundstück des Arbeitgebers befindet, kannst du wahrscheinlich von ihm verlangen, dass er für die Beseitigung von Störungen sorgt, also ggf. das Filmen über sein Hausrecht unterbindet.

Das ist die Rechtslage in Deutschland, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht, aber ich schätze, das ist ähnlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Öffentlich darf man filmen, aber man darf die Kamera nicht gezielt auf Personen richten (also für nen längeren Zeitraum)