Gefängnis verhindern?

4 Antworten

Zum einen kannst du dich "schlau machen", ob überhaupt Gefängnis droht. Bei"geringeren" Vergehen werden eher Geldstrafen/Sozialstunden verhängt.Würdest du deine Aussage ( nicht: Anzeige) zurückziehen und dich, falls verheiratet, auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen, dürfen deine Aussagen nicht verwertet werden,Aussagen z.B. von Ärzten zu Verletzungen aber schon. Eventuell kann ein Gericht auch eine Therapie für den Exfreund anordnen, die er dann eher bekommt?


dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 11:45

Ich werde mich am Montag mal Informieren ob das möglich ist, dass ich die Aussage zurücknehme, die Polizei meinte nämlich dass das nicht mehr möglich seie. Und nein wir sind nicht verheiratet.

aber er hatte auch psychisch sehr mit sich selbst zu kämpfen (ist keine ausrede),

Hi Cody.

Das kann sein. Er hätte Therapie machen können, wollte er nicht, entnehme ich einem Kommentar. !

Folgendes möchte ich noch mal betonen: Am besten Du läßt dich von Profis beraten.

In Frage kommen:

www.hilfetelefon.de Für Beratung ausserhalb von Deutschland bekommst Du dort Adressen.

www.weisserring.de

Es gibt viele Frauenberatungstellen, die für Gewaltopfer da sind! Kümmer dich um dich! Schau, was für dich wichtig ist.

Hier kann man ohnehin keinen soliden juristischen Rat geben, vor allem nicht, wenn die Einzelheiten nicht bekannt sind. Aber bitte denk an dich!

Untersuchungshaft (U-Haft) bei häuslicher Gewalt kann verhängt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Haft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Entscheidung des Gerichts angeordnet1.

Ein häufiger Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft in Fällen häuslicher Gewalt ist die sogenannte Kollusionsgefahr. Das bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte Beweise manipuliert oder Zeugen beeinflusst2.

Jede festgenommene Person muss innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden, der über die Haft entscheidet1Der Richter informiert den Beschuldigten über die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und prüft, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft vorliegen1.

Internet

Irgend eine Umstand scheinst du in deiner Frage zu verschweigen.


dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 01:53

Ich weis halt nicht genau ob er in Untersuchungs haft ist die polizei hat ihn nach seiner aussage verhaftet und er wurde in die Justizanstand gebracht.

Chocolate2000  01.09.2024, 02:10
@dani2726

Aendert nichts an meiner Antwort. Wohnst du mit deinem Ex-Freund zusammen?

Chocolate2000  01.09.2024, 02:19
@dani2726

Dann sei froh, dass er jetzt weg ist, und lass ihn nie wieder in deine Whg. Ins Gefaegnis wird er nicht kommen, ausser er ist Wiederholungstaeter. Lass deine Anzeige bestehen. Ansonsten laeufst du Gefahr, nicht erstgenommen zu werden.

dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 01:48

was soll ich denn verschweigen ich frage nach Ratschlägen wie ich ihm helfen kann

nochnefrage  01.09.2024, 16:39
@dani2726

Verschweigen ist klingt nach bewußtem Vorenthalten.

Ich glaube, um halbwegs einschätzen zu können, worum es hier geht, musst Du mehr Informationen geben, z.B. die, die ich in meinen Nachfragen erfragen.

Wenn das zu krass ist für dich, ist es OK, wenn Du nicht antwortest. Um Dir hier helfen zu können ist es wichtig zu wissen, worum bei der Anklage gegen ihn geht.

Er sitzt bestimmt nicht wegen einem einmaligem Schlag mit der flachen Hand auf die Wange in Haft! Was auch schon Gewalt ist, und auch eine "Backpfeife" ist falsch. Aber es gibt eben unterschiede in der Schwere der Attacken!

nochnefrage  01.09.2024, 16:47
@dani2726
Verschweigen ist klingt nach bewußtem Vorenthalten.

Ich meinte damit, die Formulierung von Chocolate2000 finde ich ungünstig, es klingt so wertend. Also ich wollte dich nciht kritisieren, sondern die Formulierung in dem Zusammenhang.

dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 16:49
@nochnefrage

Es war ja auch keine einmalige sache und in der anzeige Steht „fortgesetzte gewalt“

nochnefrage  01.09.2024, 16:57
@dani2726

Ok.

Sind die Nachfragen für dich psychisch zu belastend? Das kann ich verstehen. Vielleicht die Frage nach dem Staat beanworten, am besten oben direkt unter deiner Frage. Alter etc ist wichtig! Auc damit es jeder sieht. Sonst kann man hier gar ncihts für dich tun.

Bitte lies meine Antwort. Und überleg mal, ob das vielleicht für dich hilfreich ist.

Ach Cody.... Allein deine Antwort wir warten.... Spricht Bände. Du sehnst dich nachdem zurück was mal im guten zwischen euch gewesen ist. Aber das kommt nicht mehr. Das ist Vergangenheit. Das ist jetzt eine neue Situation und die Zukunft der du dich stellen solltest. Meinst du wirklich dein Freund hätte sich geändert oder würde sich ändern? Hat er von sich aus einen Vorschlag gemacht was ER tun möchte z.b antiaggressionstraining und so weiter?

Wenn das nicht der Fall ist..... Lass es laufen.

M 30


dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 11:43

Ich verstehe worauf du hinaus bist aber Ich habe nicht vor die Beziehung weiter zu führen, das ist ihm bewusst. Er hat vorgeschlagen in Therapie zu gehen

nochnefrage  01.09.2024, 16:27
@dani2726
. Er hat vorgeschlagen in Therapie zu gehen

Allein oder mit Dir? Und warum ist das nicht schon nach der ersten Gewaltattacke geschehen?

dani2726 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 16:28
@nochnefrage

Alleine natürlich, habe nicht vor wieder eine Beziehung einzugehen. Anscheinend hat er es erst jetzt eingesehen ich weis es auch nicht , habe es ihm schon oft vorgeschlagen gehabt

nochnefrage  01.09.2024, 16:35
@dani2726

Bevor ich antworte, warte ich deine Antwort auf die Nachfrage ab.

Ich wünsche Dir, das Du es schaffst, dich fernzuhalten von ihm! Wenn er prügelt, und dann keine Hilfe sucht, hat er seine Lage selbst verursacht. Nun ist wenig bekannt über eure Beziehung. Die schwere der Tat und sicher auch sein Verhalten spielen eine Rolle für dass Strafmaß.

Hätte er früher Therapie gemacht, wäre das vermutlich günstig für ihn gewesen vor Gericht. Vielleicht ist es gut, wenn jetzt richtig merkt, dass er ein Verbrechen begangen hat. Das kann dazu beitragen, dass er alles tut, um es nie wieder zu tun.

Aber, alles mit der Einschränkung, dass kaum etwas bekannt ist über seine Gewalt, die Art, die Dauer, die Heftigkeit.

Das er in UHaft sitzt spricht wohl eher dafür, dass es mehr als einmal war und sehr heftig war, so meine Vermutung.