gefängnis notizbuch?

2 Antworten

Ein Strafgefangener darf seinen Haftraum in angemessenem Umfang mit persönlichem Besitz ausstatten, sofern Ordnung und Sicherheit der Anstalt nicht gefährdet sind. Ein solches Notizbuch müsste eigentlich erlaubt sein. Die Entscheidung darüber zrifft die Anstalt im Einzelfall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

FataMorgana2010  10.08.2023, 00:19

... wenn die Anstalt nicht befürchtet, dass z. B. ein gefütterter Buchumschlag zum Geldschmuggeln etc. benutzt wird. Manche Anstalten schließen Fotoalben ausschließlich aus, weil sie die nicht zerstörungsfrei kontrollieren können.

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Das müsst Ihr vorher direkt bei der Justizvollzugsanstalt klären, in der Euer Verwandter einsitzen wird. Es gibt sehr genaue Regeln, manche JVAen verbieten Fotoalben ausdrücklich und lassen nur ungebundene Fotos zu, bei anderen kann das gehen. Am besten wartet Ihr erstmal ab und der Häftling klärt das vor Ort, dann könnt Ihr im das auch schicken.

Allerdings gilt grundsätzlich: Alles, was nicht zerstörungsfrei und schnell auf Schmuggelware geprüft werden kann, ist verboten. In einem Fotoalbum kann man (z. B. im gefütterten Umschlag oder hinter den Bildern) leicht Geld oder Drogen verstecken, beides in das Gefängnis hineinzubringen, ist nicht erlaubt. Daher nur Einzelfotos.