Gefängnis?
Ich wurde bereits für einen Besonders schweren Diebstahl angeklagt. Bezahle dem Besitzer die Schulden in raten. Insgesamt 5000 Euro.
Dafür habe ich 90 Tagessätze und eine Geldstrafe von 1500 Euro bekommen.
Es kam nicht vor Gericht. Das ist jetzt über 1 Jahr her.
Noch bevor das ganze passiert ist habe ich in einem anderen Laden gearbeitet der Insolvenz gegangen ist aufgrund da sich die Chef gestritten haben.
Ich habe dort Mehrmals Geld geklaut aus der Kasse. Ich weiß nicht wie viel. Es waren immer 10-15€. Das ist jetzt fast 2 Jahre her. Einer der Chefs hat den anderen Per Videoüberwachung beobachtet und dabei festgestellt das ich klaue. Ich bereue diese Taten die begangen habe und würde sofort alles zugeben. Wenn es zu einer Anzeige kommen würde. Was würde passieren ? Würde ich in den Knast wandern ? Oder steht Bewährung noch da ?
Ich hab mir geschworen nie wieder so etwas zu tun. Hab mich im Leben stark geändert. Habe einen festen JOB wo ich vor kurzem übernommen worden bin.
Natürlich will ich für diese Dummheit die ich in meiner Ausbildung gemacht habe nicht ins Gefängnis.
Ich bin nicht auf Bewährung oder sonst was!
mein Exchef wird mich anzeigen hat er gesagt.
Kann mir jemand helfen ? Bzw einschätzen was passieren würde.
4 Antworten
Du bist widerholungstäter. So erst einmal der Sachverhalt. Da ist die Strafe schon mal höher. Wie lange war denn die bewährungszeit bei den 90 tagessätzen? Ist diese abgelaufen? Dann kannst du Glück haben, das du noch mal davon kommst. Aber such dir einen guten Anwalt. Nur dann hast du eine echte Chance. Wenn dein neuer Chef deine Vergangenheit kennt kann er vielleicht vor Gericht als Zeuge aussagen das du sich geändert hast und das du dort nicht mehr gestolen hast. Das kann manchmal helfen.
Bei 90 Tagessätzen ist man doch nicht vorbestraft. Ich war nicht auf Bewährung.
Dafür habe ich 90 Tagessätze und eine Geldstrafe von 1500 Euro bekommen.
Es kam nicht vor Gericht. Das ist jetzt über 1 Jahr her.
Doch, wenn du Tagessätze bekommen hast, dann war es vor Gericht. Das ganze ist vielleicht nur mit einem Strafbefehl abgehandelt worden.
Ohne genau dein Vorstrafenregister zu kennen: Klar, wer einschlägig vorbestraft ist, bekommt im Regelfall auch dann bei kleineren Vergehen eine härtere Strafe wie ein Ersttäter.
In den Knast würde ich sagen kommst du nicht. Das könnte eine etwas höhere Geldstrafe werden (und nur wenn du die nicht bezahlen kannst, musst du für jeden offenen Tagessatz einen Tag in die JVA). Das kommt halt darauf an, wie hoch der Schaden (also deine Beute) war. Dein Nachtatverhalten ist ja gut, da du den Schaden ausgleichen möchtest. Aber Gefängnis sehe ich hier nicht..
Genau wurde mit einem strafbefehl abgehandelt.
ich hab alles bisher immer pünktlich bezahlt. Wie gesagt habe einen festen Job im Büro. Ein Kind war geplant für nächstes Jahr. Also ich schäme mich das getan zu haben in meiner Ausbildung.
Sag das nicht mir, sag es dem Staatsanwalt bzw. wenn es zu einer Verhandlung kommt dem Richter. Das wird alles beim Urteil berücksichtigt, sofern es überhaupt soweit kommt.
Wenn du sofort alles zurück geben würdest hättest du das vllt sofort machen sollen. Aber das hast du scheinbar bis jetzt nicht. Nun kommt es zu einer Anzeige.. du könntest ja versuchen vorher noch das Gespräch zu suchen...
Gibt es Zeugen, dass du dem Chef angeboten hast das Geld zurückzuzahlen? Dann kann nichts passieren, er hätte dann sagen müssen, wie das Geld zurück soll. Wenn das noch passiert: Entweder Überweisung oder gegen Quittung
Das ist ja alles vor 2 Jahren passiert
ich hab dem Chef bereits gesagt das ich es getan habe und dir alles zurückzahle. Er meinte ich bin eh voller Schulden weil die Firma insolvent gegangen ist. Und wollte nicht mehr reden
Und nun will er dich dennoch anzeigen? Naja dann kannst du wohl nichts machen außer ihn darum bitten davon abzusehen.
Zudem hab ich nur das getan mit den 90 Tagessätzen. Davor hatte ich noch nie etwas gemacht.