Gebrauchtes Handy bei kleinanzeigen gekauft. Funktioniert aber nicht ohne Karte?

6 Antworten

Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun,da das Handy hat einen Simlock hat  und  sogar mit der Anbietersim "verheiratet" wurde,ist das ist ein wichtiges Detail was er hätte mit angeben müssen,da er das nicht getan hat muss er das Handy zurück nehmen,egal ob er das wusste oder nicht.Bei dem Handy kann die Sperre noch nicht einmal gegen Bezahlung entfernt werden womit es für Dich nicht nutzbar ist,er hätte Dir auch ein kaputtes Handy schicken können,das müsste er auch zurück nehmen.

Ich antworte mal. Er hat die Gewährleistung ausgeschlossen somit hast du keinen Gewährleistungs Anspruch wenn das Gerät jetzt kaputt geht. Er sagt ja er wusste nicht dass das Handy nur mit einer bestimmten Karte funktioniert. Somit kannst du nicht viel machen da wir hier nicht den Kaufvertrag anfechten können. Es sei denn du kannst beweisen das er es weiß. Denn kannst du nach § 444 Haftungsausschluss dagegen klagen. Wenn du gewinnst hast du Anspruch darauf komplett vom Kaufvertrag zurücktreten oder denn Kaufpreis zu mindern. 

https://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

Da hast du Pech gehabt. Der Verkäufer (Privatkauf) hat ja auch nichts von Simlockfrei gesagt. Tja noch n halbes Jahr warten oder ROOTEN

(Eigentlich) Jedes Handy benötigt eine Sim-Kart, du hättest dich vielleicht vorher informieren sollen!

Also zum Handy selbst kann ich dir leider nichts sagen, aber der Spruch "keine Rücknahme, da Privatverkauf" ist absoluter Mist - vollkommen egal, dass das so gut wie jeder in seine Angebote schreibt


Schaco  02.02.2016, 19:13

Das hätte dir der Verkäufer sagen müssen - und der wusste es bestimmt. Wenn man ein Handy im Laden kauft, bekommt man sowas gesagt

faton74 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 19:10

Das meine ich auch. Das ist ja auch sowieso kein Gewährleistungsfall, sondern man muss einfach schreiben was fase ist. Und dieses Handy funktioniert nunmal nicht ohne diese Karte (laut dem Handel nach 2 Jahren, also in einem halben Jahr).