Gebrauchte Klamotten verkaufen - Steuern?

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Davon ausgehend, dass es kein Gewerbebetrieb (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr) ist:

Die Klamotten von denen du schreibst, sind bestimmt Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

Der Verkauf solcher Gegenstände ist nicht steuerbar (Kann nicht besteuert werden). Von daher stellt sich die Frage nach der Freigrenze von 1.000€ für private Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG nicht.

Du kannst also auch über 1.000€ hier einnehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig