Geblitzt Hilfe?

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Rote Ampel: Geblitzt in der Probezeit
Auch Fahranfängern, die in ihrer Probezeit beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden, droht eine Verlängerung der Probezeit, denn Rotlichtverstöße gelten in der Regel als A-Verstöße. Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit einen solchen A-Verstoß zuschulden kommen, dann führt dies dazu, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird. Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug. https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/probezeit/

Oder:

Wer bei Rot die Ampel überfährt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – in schweren Fällen droht ein Fahrverbot. Und auch schon das Überqueren der Kreuzung bei Gelb kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/rote-ampel-ueberfahren/