Gebet ungültig?
Assalamu alaykum, diese Frage ist nur an Muslime gerichtet, und nicht an irgendwelche Besserwisser die meinen dumme Kommentare abgeben zu müssen
Meine Frage ist ob mein gebet von Allah erhört wurde, wenn ich ganz leise "gestöhnt" habe, weil ich kurz nicht weiterwusste im gebet. Für ernst gemeinte und richtige Antworten wäre ich dankbar
5 Antworten
Alles Lob gebührt Allah.
Die Dinge, die das Gebet ungültig machen, sind wohlbekannt, aber die Anzahl unterscheidet sich je nach den Unterschieden zwischen den fuqaha'. Sie lauten wie folgt:
1 - Das, was das Wudoo' ungültig macht, wie z. B. das Brechen des Windes oder das Essen von Kamelfleisch.
2 - Das absichtliche Aufdecken der 'awrah. Wenn sie jedoch aus Versehen aufgedeckt wird und es sich nur um ein wenig handelt, oder wenn viel aufgedeckt wird, aber der Betende es sofort wieder zudeckt, wird das Gebet nicht ungültig.
3 - Das Abwenden von der Qiblah zu einem großen Teil.
4 - Das Vorhandensein von Najaasah (Unreinheit) am Körper, an der Kleidung oder an der Stelle, an der gebetet wird. Wenn er sie während des Gebets bemerkt oder sich an sie erinnert und sie sofort entfernt, ist sein Gebet gültig. Auch wenn er es erst nach dem Gebet bemerkt, ist sein Gebet gültig.
5 - Übermäßige Bewegung während des Gebets ohne wichtigen Grund.
6 - Das Unterlassen einer der Säulen (wesentliche Teile) des Gebets, wie die Verbeugung und die Niederwerfung.
7 - Das absichtliche Verrichten einer zusätzlichen Säule, z. B. die Verbeugung.
8 - Absichtlich einige Säulen vor anderen verrichten.
9 - Das absichtliche Sprechen des Salaam, bevor das Gebet beendet ist.
10 - Das absichtliche Ändern der Bedeutung während des Rezitierens.
11 - Das absichtliche Auslassen eines der obligatorischen Teile des Gebets, wie z.B. des ersten Taschahhud. Wenn eine Person jedoch vergisst, ist ihr Gebet gültig, aber sie muss die Niederwerfung des Vergessens (sujood al-sahw) machen.
12 - Der Entschluss, das Gebet zu beenden.
13 - Lautes Lachen. Ein bloßes Lächeln macht das Gebet nicht ungültig.
14 - Bewusstes Sprechen. Wenn man aus Versehen oder aus Unkenntnis der Vorschrift spricht, wird das Gebet nicht ungültig.
15 - Essen und Trinken.
Siehe: Daleel al-Taalib li Nayl al-Mataalib von Shaykh Mar'i ibn Yoosuf al-Hanbali (S. 34). Und Duroos Muhimmah von Shaykh Ibn Baaz.
Und Allaah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/87749]
Schau mal hier (ab S. 92). Dort stehen Dinge, die das Gebet ungültig machen. Zudem stehen dort auch verwerfliche Dinge, die zu unterlassen sind.
Hat er/sie/es wohl gehört, inklusive Stöhnen… Check noch immer nicht, warum man sich Gedanken machen muss, ob ein Gebet gültig ist oder nicht… solange du nicht nackt, mit einem Kotelett im Mund, auf einem Bullen reitest und um dich eine Orgie stattfindet beim Gebet, wird’s schon passen. 🤷♂️
Ich bin zwar kein Muslim, aber ich glaube schon dass er dich gehört hat. Allah ist schließlich der Schöpfer und ich bin ziemlich sicher dass er so etwas wie Ohren nicht braucht. Ich glaube er würde dich auch hören wenn du nur denkst.
Alles gut Bruder/Schwester, Allah weiß, dass es nicht mit Absicht war. Dein Gebet wurde inshallah angenommen, allah kennt unsere Absichten.
Bruder, es gibt im Quran und in der Sunnah keinen beweis dafür, dass man es sagen muss?! Kannst du mir einen Beweis nennen? Ich warte. Assalamu aleikum.
Was meinst du damit? Du hast weder den Islam studiert, noch hast du irgendeinen Beweis erbracht, geschweige denn eine Gelehrten-Aussage.
Was du gerade getan hast, ist, eine Fatwa abzugeben. Das ist im Islam nicht erlaubt, wenn du dazu nicht befugt bist.