Guten Abend,
Ich bin bei meiner Recherche bezüglich GbR schon wieder auf auf etwas gestoßen, was mich etwas durcheinanderbringt...
und zwar "§ 1 Abs. 2 HGB" (https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)
dazu habe ich folgendes gefunden: https://www.rechthaber.com/definitionen-gewerbe-und-handelsgewerbe/
aber naja... noch habe ich es nicht ganz verstanden...
Wenn ich mit meinem Geschäftspartner ein Unternehmen gründen will, um z.B. ein Dropshipping-Business auszuprobieren, können wir dann überhaupt eine GbR gründen oder würde diese direkt in eine OHG umgewandelt werden? Wir werden ja Handel betreiben... ist es dann automatisch ein Handelsgewerbe oder würde es noch (nur) unter Gewerbe fallen? Wir erwarten Anfangs noch keine allzu hohen Gewinne...
Wir haben unsere GbR Online angemeldet und daraufhin ein brief bekommen in dem stand das beide gesellschafter eine GbR anmelden müssen.Uns erschließt sich jetzt die frage ob mein partner ebenfalls eine GbR gründen muss oder wie das jetzt abläuft.Wir haben auch das gewerbeamt angerufen aber die können uns nicht weiterhelfen.