Gbr gründen?
Hallo , ich und mein Bruder gründen demnächst eine Gbr , wir müssen ja beide jeweils eine Gewerbeanmeldung machen. Wir wohnen nicht im gleichen Ort woher weiß man dann das wir zusammen gehören bzw. das Finanzamt usw wie funktioniert das bürokratisch.
Und können wir zb einen Firmennamen nehmen wie zb MP und dann ein online Shop machen mit was ganz anderem das quasi als Marke zu unserem Unternehmen gehört ? Oder braucht man dazu eine andere Gewerbeform weil wir wollen nicht jedes Mal ein neues Gewerbe anmelden falls wir andere Marken oder online Shops einbinden
Gruß Marko
2 Antworten
Jeder von euch muss eine Gewerbeanzeige abgeben. Dabei muss Tätigkeit, Betriebssitz und Betriebsstätte identisch sein. Der Zusammenhang wird durch einen Eintrag in Feld 1 "GbR mit XY" hergestellt.
Und ihr müsst die Gewerbeanzeigen bei dem Gewerbeamt abgeben, das für die Betriebsstätte zuständig ist. Praktisch heißt das, dass ihr euch auf eine Betriebsstätte einigen müsst.
Juristisch heißt euer Unternehmen "XY und YZ in GbR". Im Tagesgeschäft dürft ihr auch einen Fantasienamen nutzen, solange ihr nicht Namensrechte Dritter verletzt oder eine falsche Rechtsform vortäuscht. Es ginge also "MP GbR". Auf Rechnungen seit ihr über die Steuernummer zu identifizieren, die ja auf jeder stehen muss.
Bei alle Auftritten im Netz müsst ihr allerdings gemäß § 5 TMG ein vollständiges Impressum einstellen. Und da müssen eure Echtdaten drin stehen, wie "XY und YZ in GbR".
Das könnt nur ihr wissen, denn ich weiß nicht was ihr machen wollt, wer was kann, wer was einbringt undwie euer Verhältnis zueinander ist.
Eine GbR hat halt immer das Risiko, dass jeder Gesellschafter nach außen für alles unbegrenzt haftet.
Online Shop und Motorrad Handel mit meinem Bruder
Da geht es ja richtig um Geld und Produkthaftung. Da ist es schon riskant, mit seinem gesamten Vermögen auch für den Bruder zu haften. Macht doch eine UG (haftungsbeschränkt) mit zwei Geschäftsführern auf.
Wir wollen ja erst den online Shop starten sollten wir dann nur das ins Gewerbe Blatt reinschreiben oder alte Tätigkeiten auch wenn die erst vllt in einem Jahr realisiert werden ?
wir müssen ja beide jeweils eine Gewerbeanmeldung machen.
Wenn ihr beide als Einzelunternehmer unabhängig voneinander auftreten wollt!
Bei einer GbR wird ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt und dann EINE Gewerbeanmeldung am Standort der GbR beim Gewerbeamt vorgenommen. Daraus folgt, dass bereits im Gesellschaftervertrag der Unternehmensstandort festgelegt wird.
Und können wir zb einen Firmennamen nehmen
Wenn das Unternehmen als Handelsunternehmen im Handelsregister eingetragen wird. Denn eine Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name, unter dem die Handelsgeschäfte abgewickelt werden. Kein Handelsregistereintrag = keine Firma!
das quasi als Marke zu unserem Unternehmen gehört
Und jetzt kommt auch noch das Markenrecht und damit das Patentamt ins Spiel.... Vielleicht fangt ihr erst einmal an, euch mit den verwendeten Begriffen auseinander zu setzen, damit ihr diese auch korrekt verwendet.....
- Für eine GbR gibt es keine Gewerbeanzeige. Jeder Gesellschafter muss sich anmelden.
- Und wenn eine GbR im Handelsregister eingetragen ist, ist es keine GbR mehr, sondern eine OHG.
Ich habe eine patentierte Marke deswegen frag ich aber man kriegt hier nie die Antworten
man braucht doch nicht zwingend einen gesellschaftervertrag
Wozu dann eine gbr wenn wir unabhängig von einander sein wollen
Hallo Godfather,
Ja, Ihr könnt statt GbR auch 2 getrennte Einzelunternehmen voneinander anmelden und ihr könnt euch gegenseitig helfen und euch gegenseitig Rechnungen schicken.
Lohnt sich eine Gbr oder sollten wir einfach auf einen Namen ein Einzelunternehmen gründen?