Gas gesperrt - habe ich recht?

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Am 26.10. hattest Du ja eine Forderung in Höhe von 342 € und das ist höher als 100€.

Am 27. morgens durfte sie Sperrung also in Auftrag gegeben werden und Du hast erst danach das Geld überwiesen.

Als Argument für die Sperrung reicht daher ja allein schon der Zeitpunkt aus. Die 100€ -Grenze, falls es sie überhaupt gibt, ist da ja gar nicht relevant.


Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 20:54

der Zeitpunkt der Sperrung ist da für mich ausschlaggebend und da war der Punkt Forderung über 100€ nicht mehr erfüllt.

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Neugierig1971  28.10.2021, 20:57
@Richi008

Der mag für Dich ausschlaggebend sein, aber Du entscheidest das ja nicht. Für den Gasanbieter war der 27. morgens ausschlaggebend, weil zu dem Zeitpunkt kein Geld eingegangen war. Dann wird der Mitarbeiter beauftragt und der läuft dann am nächsten Tag los.

Der Geldeingang muss ja auch erstmal verbucht sein. Wenn du am 27. überweist, heisst das nicht, daß das Geld am gleichen Tag da ist und das es auch am gleichen Tag verbucht wird.

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Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 21:04
@Neugierig1971

Natürlich entscheide ich das nicht aber scheinbar scheint das ja gesetzlich so zu sein , ansonsten würden ja nicht viele Seiten schreiben das unter 100€ nicht gesperrt werden darf.

das Geld wurde von mir am 27.10.2021 überwiesen und das per Echtzeit. Demzufolge kann ich nachweisen das die Forderung am Vortag ( 27.10.2021 ) bereits unter 100€ war.

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Neugierig1971  28.10.2021, 21:08
@Richi008

Aber wie gesagt, geht es um den Zeitpunkt. Am 26.10. um 23:59 war die Forderung über 100€.

Du kannst Dich ja bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, aber es ist ja davon auszugehen, dass der Versorger weiß, ob er das darf oder nicht. Die 100€-Grenze kennen ja sicherlich viele und eben auch der Versorger.

Du hättest am 27. nochmal da anrufen sollen, dann hätte sich vielleicht noch etwas verhindern lassen. So wurde der Automatismus am 27. morgens angestoßen.

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Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 21:14
@Neugierig1971

Auszug aus der Gasgrundversorgungsverordnung :

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

“oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“

genau das sollte also der Punkt sein an dem ich sagen kann die Sperrung ist vollkommen zu unrecht erfolgt.

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Neugierig1971  28.10.2021, 21:31
@Richi008

Hast du das denn dargelegt oder nur kommentarlos die Teilzahlung veranlasst?

Du musst aber gar nicht mich überzeugen. Wenn Du sicher bist, daß Du recht hast, musst Du den Gasversorger anzeigen, verklagen oder per Rechtsanwalt auffordern, das Gas wieder freizugeben.

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Richi008 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:42
@Neugierig1971

Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.

nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.

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Neugierig1971  29.10.2021, 17:22
@Richi008

Das klingt doch echt gut! Dann hattest du also recht mit deiner Einschätzung?

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Richi008 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 17:30
@Neugierig1971
Dann hattest du also recht mit deiner Einschätzung?

nein eigentlich nicht , aber scheinbar hat mein Anruf heute morgen Wirkung gezeigt oder meine 250€ Überweisung hat Wirkung gezeigt

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Richi008 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 15:58
@Neugierig1971

Leider noch nicht , da der entsperrer noch nicht da war. Aber der kommt Montag oder Dienstag

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Richi008 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 19:49
@Neugierig1971

Kurze information , am Montag nachmittag wurde das Gas wieder im Betrieb genommen

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am 27.10.2021 habe ich 250,00€ an meinen Gasanbieter überwiesen.

ganz blöd wenn der Betrag noch nicht beim Gasanbieter eingegangen ist. die Sperrung wurde dir zum 28.10. angekündigt - das wurde durchgezogen

du hast schlicht zu spät überwiesen. das wird erst wieder freigeschaltet, wenn die Summe vollständig überwiesen wurde, mit weiteren Kosten.

ist und bleibt rechtens

bis zum 26.10.2021 Zeit habe

da hätte der Betrag bereits am Konto sein müssen


Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 20:52

Das Geld war am 27.10.2021 auf dem Konto da ich per Echtzeitüberweisung gezahlt habe.

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peterobm  28.10.2021, 20:57
@Richi008

du hast nicht 1. die volle Summe überwiesen 2. zu spät überwiesen 3. sind die 100€ in der Situation irrelevant.

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Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 21:06
@peterobm

Weshalb sind die 100€ in der Situation irrelevant? Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist , das unter 100€ nicht gesperrt werden darf , dann ist das sehr wohl relevant , zumal die Forderung zu 100% am 27.10.2021 unter 100€ lag.

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peterobm  28.10.2021, 21:09
@Richi008

verstehst es immer noch nicht??

der Betrag ist zu spät eingegangen, aber noch nicht verbucht worden. das ist das Entscheidende. Es muss erst DEINEM Konto zugeordnet werden.

was glaubst wieviele Zahlungen da eingehen

der Betrag war zu spät, den Tag später erging der Sperrauftrag, der wieder einen Tag später ausgeführt wurde.

du kannst dich aufregen wie du willst, du kommt nicht gegen an

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Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 21:17
@peterobm
du kannst dich aufregen wie du willst, du kommt nicht gegen an

da bin ich anderer Meinung ;-)

  1. ich kann nachweisen das die Zahlung am 27.10.2021 eingegangen ist.
  2. habe ich mit meiner Zahlung dargelegt das ich meiner zahlungspflichtig nachkommen werde durch meine Zahlung inhöhe von 250€.

Auszug aus der Gasgrundversorgungsverordnung:

„oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“

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Richi008 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:40

Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.

nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.

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Also ich sehe es so: die Forderung Betrug 342 Euro. Du hast 250€ zu spät überwiesen und selbst die restlichen 92€ sind noch die restschuld von den 342€. Also ist die komplette Forderung nicht bezahlt weswegen das Gas abgestellt wurde, selbst wenn nur noch 92€ offen sind. Wenn die generelle Forderung unter 100€ liegt dann darf dir kein Gas abgestellt werden. Das war aber nicht der Fall, die Forderung war 342


Richi008 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:43

Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.

nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.

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Die Frist war aber bis zum 26. und du hast erst am 27. bezahlt


Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 20:53

Richtig die Frist war bis dahin , jedoch wurde die Sperrung durchgeführt als die Forderung unter 100€ War.

für mich ist das also nicht rechtens.

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Standuppadler  28.10.2021, 20:56
@Richi008

Du hast aber nicht Fristgerecht gezahlt, ist also wie gar nicht gezahlt

Das war auch mit Sicherheit nicht die erste Mahnung

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Richi008 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 21:05
@Standuppadler

Natürlich war’s nicht die erste Mahnung , das streite ich auch garnicht erst ab.

ich beziehe mich lediglich aufs rechtliche und das scheint scheinbar so auszusehen das unter 100€ Forderung nicht gesperrt werden darf.

demzufolge hätte der Netzbetreiber garnicht erst sperren dürfen.

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Richi008 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 16:41

Nach einem Anruf bei meinem Anbieter heute morgen , wurde mir mitgeteilt das eine Entsperrung erst erfolgt sobald ich weitere 240€ zahle.

nach einem Anruf vor einer halben Stunde beim Netzbetreiber , wurde mir mitgeteilt das die Wiederinbetriebnahme eingeleitet wurde.

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