Gartenhaus NRW - Nutzung freiberufliche Tätigkeit möglich?
Ich möchte gerne ein Gartenhaus zur Nutzung meiner freiberuflichen Tätigkeit als Dozent, Trainer und Coach nutzen. Nicht Vollzeit sondern nur Teilzeit zur Vor- und Nachbereitung und als Archiv, ganz selten Kundenbesuch (ca. 1 x im Monat).
Hat jemand Erfahrungswerte hierzu in NRW?
Als was muss ich das genehmigen lassen? Die 30 Kubikmeter wird wahrscheinlich zwar überschritten. Sind bei ca... 32 Kubikmeter.
Das Häuschen hat nur Strom - kein Wasser...
Ich danke für ernsthafte Antworten .
5 Antworten
Geht es um eine steuerliche Absetzbarkeit oder lediglich um die grundsätzliche Erlaubnis, dort arbeiten zu können? -
Wo befindet sich das Gartenhaus? In einer Kleingartenanlage? Dann wird eine offizielle freiberufliche / gewerbliche Nutzung schwierig, da Zweckentfremdung. Du selbst kannst als Freiberufler aber natürlich auch in Deinem Gartenhaus arbeiten. Da bist Du niemandem Rechenschaft schuldig.
Befindet es sich auf Deinem eigenen mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück? Da mag es anders aussehen. Da könntest Du es als Arbeitsraum durchbekommen, aber nur wenn es rein der Arbeit dient.
Ansonsten sehe ich nicht, dass es irgend einer Genehmigung bedarf. Du kannst Deine Vor- und Nachbereitungen machen, wo Du möchtest.
Es geht mir um die grundsätzliche Erlaubnis dort zu arbeiten - steuerrechtlich bekomme ich das durch, das habe ich schon mit meinem Steuerberater geklärt.
Das Haus würde auf eigenem Grund in der Nähe, aber nicht direkt an unserem Wohnhaus stehen.
Bei 32m3 umbauten Raum benötigst Du sowohl für den Baukörper wie auch für die Nutzung eine Baugenehmigung gemäß §63 BauONW.
Hat das Haus auch eine Feuerstätte? Ist das Haus auf eigenem Grund in "Zusammenhang" mit einem Wohnhaus oder in einer Kleingartenanlage?
Errichtung und Nutzung wären dann genehmigungspflichtig, die von Dir geplante gewerbliche Nutzung wäre nach meiner Einschätzung auch genehmigungsfähig.
Probleme sehe ich eher bei statischem Nachweis und beim Wärmeschutznachweis (EnEV), aber da wird Dir der Bauvorlageberechtigte, den Du brauchst, sicher weiterhelfen... noch ein Tipp: Festpreis vereinbaren, nicht nach HOAI abrechnen lassen....
Nein, Kubikmeter. Hoch 3. Der umbaute Raum ist maßgeblich, nicht die Fläche.
Die Errichtung eines Gartenhauses mit (wenn auch nur teilweiser) Nutzung mit gewerblichen Hintergrund ist in jedem Fall Baugenehmigungspflichtig. Das zuständige Bauamt hilft bestimmt weiter.
Da fehlt allerdings mehr als nur Wasser ..Beginnend bei Feuerschutz und so gute 200 weitere Auflagen die das möglich machen ... Ich denke man wird dich auslachen wenn du damit bei der Behörde eintriffst und den Antrag auf Gewerbliche Nutzung stellst.. Was willst du mit der Frage nach Kubikmeter?
Eine Genehmigung für das Gebäude benötige, das ist mir klar wegen der überschrittenen 30 Kubikmeter.
Die Frage ist allerdings, ob es Erfahrungen zur freiberuflichen Nutzung gibt - denn dann brauche ich ja keine Genehmigung zur GEWERBLICHEN Nutzung.
ob bei euch in der gemeinde "stilles gewerbe" in gartenhäusern erlaubt ist,weiss nur deine gemeinde..
Das das Haus würde auf eigenem Grund stehen - in direkter Nähe, aber nicht angrenzend an unser Wohnhaus.
Feuerstätte ist nicht vorgesehen.