Garantiefall bei Ratenzahlung wenn Gerät defekt?! Trotz Raten zurückschicken?

2 Antworten

Hallo,

Ich würde dann auch zunächst einmal schauen, welche Garantiedauer auf das Gerät gegeben wurde. Sollte sie noch gültig sein, dann wäre eine Reklamation beim Versandhandel auch trotz laufender Ratenzahlung möglich.

Eine 2. Möglichkeit wäre im Fall einer abgelaufenen Garantiezeit noch die gesetzliche Gewährleistung. Sie beträgt generell 24 Monate, hat aber einen Haken: Die Kriterien im Sinne einer erfolgreichen Reklamation sind hier im Vergleich zur Garantie anders gelagert.

Bevor ich hier aber etwas falsches schreibe, gebe ich Dir lieber einen erklärenden Link zu den Eigenheiten von Garantie und Gewährleistung:

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

mfg

Parhalia


FrauAsti 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 11:06

Danke für den hilfreichen link! :)

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Die Ratenzahlung ist kein Hindernis - aber die Garantiezeit kann abgelaufen sein. Sie beträgt manchmal nur ein halbes Jahr.


FrauAsti 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 10:59

Das ist schonmal beruhigend zu wissen...! Danke Dir!!!

Aber ein halbes Jahr?!

Das wäre ja Mist. Ich hatte immer so die "2 Jahre Garantie" im Hinterkopf.

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