Otto Ratenzahlung?

3 Antworten

Die Zahlungsform hat erstmal nichts mit der Rückgabemöglichkeit zu tun. Es sei denn, OTTO erlaubt ausdrücklich eine Rückgabe bis zur vollständigen Bezahlung (was mich wundern würde).

Wenn Du den Vertrag noch wandeln darfst, bekommst Du natürlich auch die bisher gezahlten Raten zurück (es sei denn, etwas anderes ist vereinbart, z.B. ein Abzug für die Nutzung).

Den Ratenkredit kannst Du aber normalerweise nicht kündigen. Da kommst Du nur raus, wenn Du eine Rückgabemöglichkeit der Ware hast (s.o.), oder wenn Du die Restschuld in einem Betrag begleichst (und der Kreditgeber Dir genau das einräumt).

Solange der Rückgabezeitraum noch aktiv ist, kannst du es zurückschicken und der Ratenvertrag wird aufgelöst.

Otto hat ein Kundencenter, da kannst du ganz besprechen, welche Möglichkeiten du hast. Kommt ganz auf deinen Vertrag an.