Funktioniert das so?

2 Antworten

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Warum willst du kein Abitur machen?

Die beste und sinnvollste Vorbereitung auf ein Studium ist grundsätzlich immer das Abitur.
Nur mit Abitur hat man alle erforderlichen schulischen Vorkenntnisse, um gute Aussichten zu haben, ein Studium erfolgreich zu schaffen.

Eine Berechtigung zum Studieren ohne Abitur ist in Ausnahmefällen mithilfe einer beruflichen Qualifizierung möglich und dafür ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und zusätzlich mehrjährige Berufserfahrung in dem Fachgebiet des Studiengangs erforderlich.
So kann man in Ausnahmefällen an bestimmten Hochschulen für bestimmte Studiengänge eine Berechtigung zum Studieren bekommen.
Diese theoretische Berechtigung sagt aber nichts darüber aus, ob und wann man tatsächlich einen Studienplatz bekommt und ob man überhaupt Chancen hat, das Studium erfolgreich zu schaffen, wenn alle schulischen Vorkenntnisse aus 3 Jahren Oberstufe fehlen.

Die berufliche Qualifizierung ist eigentlich vorgesehen für Leute die schon lange im Beruf sind, jetzt studieren wollen, aber in ihrer Jugend nicht die Gelegenheit hatten, Abitur zu machen.

Als Plan B für Jugendliche, die sich um das Abitur drücken wollen, ist dieser Weg völlig ungeeignet!

Die berufliche Qualifizierung, also Ausbildung plus mehrjährige Berufserfahrung...

  1. dauert doppelt so lange wie das Abitur!
  2. liefert NICHT die wirklich wichtigen schulischen Vorkenntnisse, die für's Studium wichtig sind.

Warum willst du kein Abitur machen, obwohl doch klar ist, dass nur das Abitur die optimale Vorbereitung für ein Studium ist?
Alle anderen Studenten haben die Vorkenntnisse aus 3 Jahren Oberstufe - nur du nicht.

Falls du das Abitur nicht machen willst, weil du befürchtest, dass du es nicht schaffst, dann mach dir bitte klar, dass Studieren noch VIEL schwieriger ist als Oberstufe und Abitur.
Wer noch nicht mal das Abitur schafft, wird erst recht kein Studium schaffen.

Die Ausbildung muss den Abschluss einer Fachhochschulreife beinhalten dann geht das sonst nicht.


Baumi491 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 14:59
Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen steht in Baden-Württemberg der allgemeine Hochschulzugang offen (§ 58
Absatz 2 Nummer 5 Landeshochschulgesetz (LHG). Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufs￾ausbildung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben; Voraus￾setzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige, ebenfalls fachlich entsprechende Berufs￾erfahrung (§ 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG). Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der
Hochschule statt.

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2014/2014_08_00-Synopse-Hochschulzugang-berufl_Qualifizierter.pdf

Danke für die Antwort erstmal.

Das ist das, was ich gelesen habe. Wie kann man das dann in leichtere Sprache übersetzen? Ich hatte leider kein Beamtendeutsch in der Schule.

Danke für die Hilfe.

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