Für zwei Mannschaften Handball spielen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine Topfrage!

So ein Doppelspielrecht in verschiedenen Vereinen gibt es bei den höchsten Ligen (1./2. Bundesliga); bei Jugendspielern.

Bei erwachsenen Hobbyspielern auf Kreis- oder Verbandsebene ist das leider nichtmöglich.

Man kann es aber nachvollziehen! Gerade in den unteren Ligen, wo die Spieler auf das große Geld aus sind und sich gegen ihre Ausbildung sträuben, muss dieser Sprung zwischen Mannschaften, die hunderte Kilometer entfernt, sind gestoppt werden!

Grausame Regel!!!


Azura17  05.11.2018, 22:11

Mittlerweile zum Glück erlaubt😃

15 Zweitspielrecht

(1) Für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen erstem und zweitem Wohnsitz pendeln und das Erwachsenenspielrecht ohne vertragliche Bindung besitzen (bspw. Schüler weiterführender Schulen, Auszubildende, Soldaten, Studenten), kann unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielberechtigung für ihren Verein (Erstverein) ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein (Zweitverein) am jeweils anderen Wohnort einmalig für das laufende Spieljahr unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

a) Die Entfernung zwischen den Wohnorten und den Vereinssitzen beträgt mindestens 100 km (Kürzeste Fahrtstrecke)

b) Der Einsatz im Zweitverein erfolgt nur unterhalb der vierthöchsten Spielklasse.

(2) Den Antrag auf Ausstellung des Zweitspielrechtes stellt der Zweitverein bei seiner zuständigen Passstelle. Der Antrag ist im Zeitraum vom 1.7. bis zum 31.10. eines Jahres zu stellen. Ihm ist beizufügen:

- eine Einverständniserklärung des Erstvereins

- eine Meldebescheinigungen bzgl. beider Wohnsitze

- eine Bestätigung über die ausgeübte Tätigkeit (Arbeitgeberbescheini-gung, Studienbescheinigung etc.)

(3) Die Passstelle des Zweitvereins unterrichtet die Passstelle des Erstvereins über die Erteilung des Zweitspielrechtes, die das Zweitspielrecht in den von ihr ausgestellten Spielausweis einträgt.

(4) Zur Verlängerung des Zweitspielrechts muss ein erneuter Antrag gem. Abs. 2 gestellt werden.

(5) Der Einsatz eines Spielers in Entscheidungs-, Ausscheidungs- und Relegationsspielen im Zweitverein ist nicht zulässig.

(6) Das Zweitspielrecht gilt nicht als Vereinswechsel und ist an das Erstspielrecht gebunden.

(7) Persönliche Sperren (Ausnahme: Automatische Sperre nach § 17 Abs. 1 RO) gelten für beide Vereine. Der Verein ist verpflichtet, sich hierüber zu informieren.

(8) Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden.

  •  
0

Das geht glaube ich gar nicht, da dein Spielerpass für die Zeit auf deinen 'Heimverein' umgelegt werden müsste und bei uns im 'Handball-Verbund Aachen-Weiden' gibt es auch einen, der ständig wechselt. Er hat sich dadurch gar nicht beliebt gemacht und wird von jedem Vereinshure genannt. Lass es lieber sein, Steffen