Führungszeugnis zu schlimm?

3 Antworten

Wenn die Strafe niedriger als 90 Tagessätze *) war, erscheint das nicht im Führungszeugnis.

Wenn kein Erweitertes benötigt wird, besteht kein Risiko.

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*) bei einer gerichtlichen Verurteilung


wiki01  17.06.2023, 13:39

Es ist nicht niedriger als 90, sondern niedriger als 91.

90 wäre noch unterhalb der Eintragungsgrenze.

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Mate129693 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 11:35

Ich hab aber noch nichts erhalten kein Brief nichts

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Hallo, in der Branche zum Schutz der Kinder ist es üblich ein erweitertes Führungszeugnis abzugeben, dies kannst du wie du bereits weist erst nach schriftlicher Aufforderung machen. Das wiederum sollte erst nach dem Bewerbungsgespräch als Brief kommen. Da du dir die Kosten vom Betrieb dafür wiederholen kannst schicken diese die Aufforderung nicht Pro-forma- an alle Bewerber.

dort stehen dann Sachen zb über Sexualdelikte. Was deine andere Sache betrifft, erst bei einer gerichtlichen Verurteilung und ab/über 90 Tagessätzen erscheint es im Führungszeugnis.

Ich sag mal so es ist nicht schön aber bei weitem nicht so hinderlich wie eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.