Führungszeugnis zu schlimm?
Hallo, ich beginne bald eine neue Ausbildung als Kinderpfleger und ich habe bald Bewerbungsgespräch nun sie werden bestimmt sagen das ich Führungszeugnis brauchen werde ich bin damals leider schwarz gefahren und das zweimal. Meine Frage wäre ob das drinnen steht war ungefähr vor 2 Monaten. Unf ob es schlimm für mein Beruf ist.
3 Antworten
Wenn die Strafe niedriger als 90 Tagessätze *) war, erscheint das nicht im Führungszeugnis.
Wenn kein Erweitertes benötigt wird, besteht kein Risiko.
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*) bei einer gerichtlichen Verurteilung
Du wirst aber wissen, ob Du gerichtlich verurteilt wurdest.
Hallo, in der Branche zum Schutz der Kinder ist es üblich ein erweitertes Führungszeugnis abzugeben, dies kannst du wie du bereits weist erst nach schriftlicher Aufforderung machen. Das wiederum sollte erst nach dem Bewerbungsgespräch als Brief kommen. Da du dir die Kosten vom Betrieb dafür wiederholen kannst schicken diese die Aufforderung nicht Pro-forma- an alle Bewerber.
dort stehen dann Sachen zb über Sexualdelikte. Was deine andere Sache betrifft, erst bei einer gerichtlichen Verurteilung und ab/über 90 Tagessätzen erscheint es im Führungszeugnis.
Ich sag mal so es ist nicht schön aber bei weitem nicht so hinderlich wie eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Kommt darauf an, welche Strafe man dir auferlegt hat. Für Schwarzfahren ist von Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis alles drin.
Es ist nicht niedriger als 90, sondern niedriger als 91.
90 wäre noch unterhalb der Eintragungsgrenze.