Führerscheinstelle wann bekommt sie Bescheid?

3 Antworten

Bei einem Verwarngeld gar nicht.

Bei einem Bußgeld nach Rechtskraft dessen.

Die Meldung geht ans Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Die Führerscheinstelle hat damit nichts zu tun.

Sie kann aber jederzeit eine Anfrage dort stellen und erhält entsprechende Auskunft.

Von der Polizei bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z.B. Nötigung) oder z.B. mit Drogen.

Vom KBA in Flensburg, wenn ein Punktestand erreicht wird, bei dem Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle gesetzlich vorgesehen sind, oder bei einem probezeitrelevanten Verstoß.