Führerschein weg, was tun wenn für die Arbeit benötigt?
Hallo,
mein Kumpel hat seinen Führerschein abgeben müssen. Über 1,2promille. Als wir das Auto abgeholt haben hieß es seitens der Polizei 10-12 Monate Lappen weg. Die Frage aller Fragen, er arbeitet hauptsächlich im Außendienst. Kann somit die Arbeit nicht mehr ausüben, der Chef hat aber ein Wort in den Raum geworden: Arbeitsführerschein! Kennt sich jemand damit aus? Ist bei ihm sowas möglich? Was muss gegeben sein das er trotzdem weiter arbeiten kann? Es droht ne Kündigung!
8 Antworten
Es droht die Kündigung nicht nur , sie wird vermutlich auch erfolgen !
Es gibt zwar die Möglichkeit für berufliche Zwecke von einer eingeschränkten FE Gebrauch zu machen , aber nicht von der Klasse die bei der tat ausschlaggebend war.
Z.B.
Wird ein LKWfahrer mit seinem PKW betrunken erwischt so kann er beantragen , daß er von der FE C/CE weiterhin Gebrauch machen darf .
Ob er hier einen Richter finden , der dem Antrag statt gibt ist wieder eine andere Sache. Bei Alkohol / Droge Konsum wohl nicht . Bei 8+ Punkten die hauptsächlich dem B Schein zugeschrieben werden schon eher.
Arbeitsführerschein, was soll das sein? Noch nie gehört. Wenn jemand beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und diesen wegen privater Trunkenheit am Steuer verliert, darf er mit einer Kündigung rechnen - völlig zurecht natürlich. Ehre, wem Ehre gebührt.
Nein, es gibt keine Ausnahmen! Was soll das bringen oder sein ein Arbeitsführerschein?
Es hat sich halt herausgestellt, dass er zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet ist. Ihm war vorher bewusst, dass er den Lappen braucht. In der Konsequenz würde das dann übrigens auch bedeuten, dass er zum Führen eines Fahrzeuges auch während der Arbeitszeit ungeeignet ist.
Bei kleineren Fahrverboten, kann man ggf. das Verbot durch eine erhöhte Geldstrafe "kompensieren" oder das anbieten, aber nicht bei einer derartigen Konstallation.
Ja, bei kleineren Sachen. Bis 1 Monat Fahrverbot
Tja, dein Kumpel hätte VOR der Alkoholfahrt darüber nachdenken müssen. Wenn der Arbeitsplatz vom Führerschein abhängt, dann fährt man nicht betrunken - und nicht nur dann nicht, sondern NIE! Schön dumm von ihm.
Ich kenne keinen Arbeitsführerschein. Er muß lernen, die Konsequenzen seines Handelns zu tragen. Er ist verantwortungslos gewesen und hat sich und andere Menschen in Gefahr gebracht. Es ist richtig, ihm den Führerschein für längere Zeit abzunehmen. Dass er dann ohne Job ist, hat er sich selbst zuzuschreiben!
Ihm ist das durchaus bewusst. Die Aussage des Chefs war wohl auch 1-2 Monate können wir kompensieren aber bei 10-12 Monaten, uff
Na dann muss er anfangen Bewerbungen zu schreiben..dein Kumpel ist net der erste der so seinen Job verliert ☝ und wird auch nicht der letzte sein...
Es gibt keinen Arbeitsführerschein. Jedenfalls habe ich noch nie jemals davon gehört oder gelesen. So leid wie es mir ja für ihn tut und ohne es bewerten zu wollen, aber die Nummer hat sich der Kerl kpl. selbst auf den Deckel zu Schreiben. Er hatte die Wahl beduselt ins Auto zu steigen oder eben nicht. Ich meine komm' schon..... Er ist im Aussendienst, da ist der Führerschein so Wichtig wie nur was.
Mein Mitleid hält sich da absolut in Grenzen. Selbst Schuld. Wenn durch eine vorübergehende Abgabe der Fahrerlaubnis ein Arbeitsplatzverlust droht oder sehr wahrscheinlich ist, dann gibt es grundsätzlich die Möglichkeit das gegenüber der Behörde anzugeben. Manchmal kann davon abgesehen werden dann wird allerdings zu erwartende Bußgeld verdoppelt.
Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und muss super genau Begründet werden. Aber, ich kann mir nicht Denken das so etwas für eine 1a Trunkenheitsfahrt gilt. Trotzdem sollte er sich mal rechtlich Beraten lassen. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt*in ja irgendwas aushandeln. Das käme aber bestimmt auch darauf an ob sich der Kerl vorher schon was geleistet hat.
So etwas ist unter Umständen bei vergehen wie überhöhter Geschwindigkeit möglich. Hier aber handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit.
Deswegen habe ich ja auch geschrieben das ich Denke das es nicht bei einer Trunkenheitsfahrt gilt. Vielleicht hätte ich das besser und deutlicher Formulieren müssen.....
Du meinst das es diese Ausnahme bzw. Einzelfallregelung nicht für Trunkenheitsfahrten gilt? Da hast du wohl Recht.....
1-2 Beiträge kurz gelesen da steht das kurz erklärt das Gericht kann es berücksichtigen, wegen Existenzgründen, Kündigung etc