Führerschein weg noch E-Roller fahren?
Liebe Community, seit 2 Wochen, seitdem ich zur Aussage bei der Polizei war, ist nun mein Führerschein nicht bei mir.
Hintergrund: Nach Bluttest 1,4 Promille auf dem E-Roller.
Er wird min. 6 Monate weg sein, genaueres habe ich noch nicht gehört.
Nun Frage ich mich, darf ich noch e Roller fahren? Ich habe einen eigenen und eig. sind diese ab 14 Jahren freigegeben?
Würde gerne erstmal sicher gehen bevor ich rumfahr:D LG
5 Antworten
DIe E-Scooter sind führerscheinfrei. Du warst zum Glück noch knapp unter den 1,6 Promille - denn wenn man auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, kann einem durchaus, neben der Entziehung der Fahrerlaubnis - auch noch das Radfahren untersagt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass du bei 1,6 Promille auf dem Roller auch nicht mehr rollern dürftest. Da es weniger war, denke ich, dass dir das zumindest nicht passieren wird.
Es sollte sich aber nicht wiederholen und denk immer daran, dass Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss eine Straftat ist - auch auf dem Fahrrad oder Roller.
Wenn du ein Fahrverbot hast, dann darfst du nichts fahren was einen Motor hat und ein Kennzeichen braucht. Bei 1,4 Promille, was ein durchaus stolzer wert ist und du noch dazu in der Lage warst einen Roller zu fahren, spricht sehr für sehr viel Übung von dir und eben auch für ein Fahrverbot
Ja, darfst du, da dafür kein Führerschein vorgesehen ist, ABER LASS DEN VERDAMMTEN ALKOHOL WEG, WENN DU AUF SO EIN DING STEIGEN WILLST! Sonst werden hoffentlich gleich nochmal zehn Jahre draus. Ehrlich, es ist es einfach nicht wert, weder für dich, noch für mögliche Verletzte oder gar Tote!
Ich als Sohn eines Säufers kann die nur zustimmen und sagen "... einer weniger..."
Wenn er ein Fahrverbot bekommen hat, dann darf er damit nicht fahren. Also bitte vorsichtig sein mit solchen Aussagen
Es ist ein Unterschied, ob dir nur der Führerschein abgenommen wurde (z.B. weil du Schlangenlinien gefahren bist), oder ob du als Strafe ein Fahrverbot bekommen hast.
Wenn dir nur der Führerschein abgenommen wurde, darfst du weiterhin Kfz fahren, die sowieso keinen Führerschein erfordern. Also E-Scooter und Mofas.
Wenn man dich allerdings mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt hat, darfst du keine Kfz fahren... und da E-Scooter Kfz sind, darfst du diese ebenfalls nicht fahren.
Ja darfst du. Dieser ist ja Fahrerlaubnisfrei.
Es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde untersagt dir das explizit.
Naja, solange es nur ihn selbst betrifft... mein Mitleid mit jemandem, der unter Alkoholeinfluss alleinbeteiligt gegen einen Baum klatscht oder so und dabei stirbt, hält sich ehrlich gesagt sehr in Grenzen.