Führerschein trotz Verfahren zurück bekommen?
Hallo,
ich bin 17 und bin einmal betrunken mit dem BF17 Schein ohne Begleitung gefahren und wurde dabei erwischt jetzt ist dass bei der Staatsanwaltschaft gelandet und ich habe auch eine Anklageschrift erhalten. Trotzdem habe ich vor einiger Zeit meinen Schein wieder bekommen. Im Brief stand: Sehr geehrter Herr...
Anbei erhalten Sie ihren Führerschein aus der amtlichen Verwahrung zurück.
Gezeichnet Staatsanwalt...
Seit dem habe ich sonst nichts mehr gehört von Staatsanwaltschaft oder ähnlichem.
Jetzt meine Frage kennt sich da jemand aus und kann mir sagen wieso dass so ist oder wass da jetzt los ist und ob ich jetzt wieder fahren darf.
Und keine Frage war dass die dümmste Idee die es gibt.
Danke schon mal im vorraus
Aber ich darf rein theoretisch jetzt fahren da ich meinen Schein ja wieder erhalten habe oder?
4 Antworten
Das eine ist der Staatsanwalt, das andere ist die Führerscheinstelle. Die warten das Ende des Verfahrens ab und verhängen dann ihre Probezeitmaßnahmen.
Danke für die Antwort, aber heißt dass dann das ich mit Beendingung des Verfahrens wieder fahren darf und nur die Probezeit verlängert wird oder muss ich da noch länger warten?
Der Staatsanwalt dürfte das geringste Problem sein, zumal er Dir ja den Schwein wiedergegeben hat.
Die Führerscheinstelle wird Dir allerdings nicht nur die Probezeit verlängern sondern sehr wahrscheinlich auch eine MPU von Dir verlangen. Mit dem was Du Dir da geleistet hast, könnte es problematisch werden diese so einfach zu bestehen.
Warte erstmal ab was von der Führerscheinstelle kommt. Die werden sich aber erst melden wenn dies Strafsache abgeschlossen ist.
MPU heißt psychologische Untersuchung und wenn Du die nicht bestehst, heißt es Führerschein weg für Jahre. f
Du hast nach einer Trunkenheitsfahrt als Fahranfänger/B17 Fahrer und ohne Beifahrer den Führerschein zurück erhalten? Dann wird dein Promillelevel wohl nicht sehr hoch gewesen sein. Wer als "normaler" Fahranfänger gegen die Null Promillegrenze verstoßen hat ist mit um die 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt dabei. Wenn es dann schon gegen die 0,5 Promillegrenze war liegt man schon bei um die 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar meine ich. Die Frage ist wie das dann bei einem B17 Fahranfänger aussieht bzw. bewertet wird zumal noch in der Kombi ohne Beifahrer. Aber nun, da kann - und wird garantiert - also von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde durchaus noch etwas kommen.
Ich hatte leider schon etwas mehr es waren 1,07 Promille.
Dann bin ich echt erstaunt das du deinen Führerschein zurück bekommen hast. Oder aber du erhälst später per Post dann ein Fahrverbot, Bußgeld usw....
In diesen Zeiten dauert alles länger..... Aber keine Sorge die werden dich garantiert nicht vergessen.
Wenn Du eine Anklageschrift erhalten hast, geht die Sache vor Gericht und dort wird entschieden, wie lange Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Ist es sicher dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird?
Ich bin kein Jurist, aber da Du gegen 2 Bedingungen verstoßen hast, ist das wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, da gibt es eigentlich immer Sperren.
MPU heißt immer Alkoholentzug und nicht fahren oder sehe ich dass falsch?