Führerschein trotz Verfahren zurück bekommen?


03.02.2021, 20:04

Aber ich darf rein theoretisch jetzt fahren da ich meinen Schein ja wieder erhalten habe oder?

4 Antworten

Das eine ist der Staatsanwalt, das andere ist die Führerscheinstelle. Die warten das Ende des Verfahrens ab und verhängen dann ihre Probezeitmaßnahmen.


david290503 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 21:11

Danke für die Antwort, aber heißt dass dann das ich mit Beendingung des Verfahrens wieder fahren darf und nur die Probezeit verlängert wird oder muss ich da noch länger warten?

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Der Staatsanwalt dürfte das geringste Problem sein, zumal er Dir ja den Schwein wiedergegeben hat.

Die Führerscheinstelle wird Dir allerdings nicht nur die Probezeit verlängern sondern sehr wahrscheinlich auch eine MPU von Dir verlangen. Mit dem was Du Dir da geleistet hast, könnte es problematisch werden diese so einfach zu bestehen.


david290503 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 21:12

MPU heißt immer Alkoholentzug und nicht fahren oder sehe ich dass falsch?

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Artus01  01.02.2021, 07:59
@david290503

Warte erstmal ab was von der Führerscheinstelle kommt. Die werden sich aber erst melden wenn dies Strafsache abgeschlossen ist.

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Akka2323  03.02.2021, 19:55
@david290503

MPU heißt psychologische Untersuchung und wenn Du die nicht bestehst, heißt es Führerschein weg für Jahre. f

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Du hast nach einer Trunkenheitsfahrt als Fahranfänger/B17 Fahrer und ohne Beifahrer den Führerschein zurück erhalten? Dann wird dein Promillelevel wohl nicht sehr hoch gewesen sein. Wer als "normaler" Fahranfänger gegen die Null Promillegrenze verstoßen hat ist mit um die 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt dabei. Wenn es dann schon gegen die 0,5 Promillegrenze war liegt man schon bei um die 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar meine ich. Die Frage ist wie das dann bei einem B17 Fahranfänger aussieht bzw. bewertet wird zumal noch in der Kombi ohne Beifahrer. Aber nun, da kann - und wird garantiert - also von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde durchaus noch etwas kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

david290503 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 21:07

Ich hatte leider schon etwas mehr es waren 1,07 Promille.

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AlterHaudegen75  31.01.2021, 21:19
@david290503

Dann bin ich echt erstaunt das du deinen Führerschein zurück bekommen hast. Oder aber du erhälst später per Post dann ein Fahrverbot, Bußgeld usw....

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AlterHaudegen75  02.02.2021, 00:28
@david290503

In diesen Zeiten dauert alles länger..... Aber keine Sorge die werden dich garantiert nicht vergessen.

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Wenn Du eine Anklageschrift erhalten hast, geht die Sache vor Gericht und dort wird entschieden, wie lange Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird.


david290503 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 20:02

Ist es sicher dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird?

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Einzelfahrer  03.02.2021, 20:04
@david290503

Ich bin kein Jurist, aber da Du gegen 2 Bedingungen verstoßen hast, ist das wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, da gibt es eigentlich immer Sperren.

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