In wie viel facher Ausfertigung macht die Staatsanwalt bei einer Anzeige?
Weil ich bei der Staatsanwaltschaft angerufen habe und die sagten dass es beim Amtsgericht liegt und noch nicht zurück ist, deshalb die Frage.
Liegt das nicht in mehrfacher Ausfertigung vor?
5 Antworten
Gemeint ist, dass der Vorgang dem Amtsgericht bzw. einem Richter zur Entscheidung vorliegt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Ausfertigung, nur nutzt das im Moment nichts.
Ich habe Furbos Antwort gelesen und er hat wahrscheinlich recht und ich nicht. Und?
Ok. Dann weiß ich wenigstens was stimmt.
Mir wurde aber von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass die Sache ans Amtsgericht abgegeben wurde und sie keinen Vorgang oder Akte haben.
Ja wat denn nu?
In Strafsachen wird bei der Staatsanwaltschaft eine Akte pro Verfahren angelegt. Ist die Staatsanwaltschaft mit ihrer Arbeit fertig, wird diese eine Akte an das Amts- bzw. Landgericht weitergeleitet.
Ist das Amts- oder Landgericht anschließend mit ihrer Arbeit fertig, gibt es die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft.
Solange sich die Akte aufgrund des Verfahrenss beim Amts- oder Landgericht befindet, bringt es nichts, die Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Verfahrens zu fragen.
Nachzulesen ist all das in den Verwaltungsvorschriften für das jeweilige Bundesland.
Liegt das nicht in mehrfacher Ausfertigung vor?
Nein.
Es gibt eine Strafakte. Wenn jede am Verfahren beteiligte Institution eine eigene Akte führen würde, hätte man zum Schluss x-verschiedene Akten, die nicht übereinstimmen.
Warum schreibt PatrickLassan folgendes:
"Gemeint ist, dass der Vorgang dem Amtsgericht bzw. einem Richter zur Entscheidung vorliegt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Ausfertigung, nur nutzt das im Moment nichts."
ok. Deine Antwort hebt sich jetzt von den anderen ab. Also es gibt definitiv nur eine Akte? Oder gibts neben der Strafakte eine andere Akte mit gleichem Inhalt aber anderem Namen?
Die Polizei hat noch eine eigene Akte. Die repräsentiert aber nur den Vorgang bis zur Abgabe an die StA.
Die Originalakte pendelt zwischen StA, Gericht und Polizei hin und her.
Es gibt sicherlich noch weitere Kopien der Akte. Der RA forderte das Original an und macht sich Kopien. Wenn es zur Anklage kommt, dürfte sich der StA, der Sitzungsdienst hat, ebenfalls ein paar Kopien machen. Aber nur eine, die Originalakte, hat sämtliche Aktenbestandteile drinne.
Aktenbestandteile kann man digital hin- und herschicken. Aber die Strafakte ist immer noch in Papierform. Vieles ist handschriftlich. Wie sollte denn der Beschuldigte z.B. unterschrieben? Die Akte muss absolut dokumentenecht sein, das ist bei digitalem Versand nicht möglich.
Es geht dabei nicht um irgendwelche Kopien/Ausfertigungen, sondern um Entscheidungen.
Mir wurde aber von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass die Sache ans Amtsgericht abgegeben wurde und sie keinen Vorgang oder Akte haben.
Hat die Staatsanwaltschaft die Akte oder hat das Amtsgericht die Akte oder beide, das war meine Frage
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft eine Kopie der Akte hätte, würde das nichts nützen, solange eine Entscheidung des Amtsgerichts aussteht.
nein, es gibt nur eine Akte und die liegt beim Amtsgericht.
Nein.
Es gibt eine Strafakte. Wenn jede am Verfahren beteiligte Institution eine eigene Akte führen würde, hätte man zum Schluss x-verschiedene Akten, die nicht übereinstimmen.