Führerschein noch nicht abgeholt und trotzdem fahren?
Hallo ich mache zurzeit meinen A1 Führerschein und habe ihn auch bestanden. Leider bin ich erst 15 und darf meinen Führerschein erst an meinem Geburtstag abholen. An meinem Geburtstag hat die Zulassungsstelle leider geschlossen da es ein Samstag ist. Mein Mottorad will ich aber direkt wenn ich 16 bin abholen vom Händler. Darf ich auch ohne das ich den führerschein habe fahren und wenn ich angehalten werde sagen das ich ihn zuhause vergessen habe und ihn dann einfach am Montag wenn ich ihn abgeholt habe vorzeigen?
6 Antworten
Leider nicht möglich, die Welt trauert mit dir!
Ich empfehle Samstag feiern, Sonntag Rausch ausschlafen, Montag loslegen :)
Aus § 22 Abs. 4 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Die Prüfung zu bestehen und Geburtstag zu haben, reicht für die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht aus. Solltest du erwischt werden, ist das eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Das Datum der Fahrerlaubniserteilung steht auf dem Führerschein. Es ist also auch beim nachträglichen Vorzeigen des Führerscheins erkennbar, dass du an deinem Geburtstag noch keine Fahrerlaubnis hattest.
Ich kann verstehen, dass du heiß darauf bist, endlich zu fahren, aber mach dich wegen zwei Tagen nicht unglücklich.
Führerschein noch nicht abgeholt und trotzdem fahren?
Die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des Führerscheins als erteilt.
"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt." - § 22 Abs. 4 FeV
Sprich: trotz bestandener Prüfung hast Du noch keine Fahrerlaubnis, bis Du den Führerschein ausgehändigt bekommst.
Darf ich auch ohne das ich den führerschein habe fahren
Nein.
und wenn ich angehalten werde sagen das ich ihn zuhause vergessen habe und ihn dann einfach am Montag wenn ich ihn abgeholt habe vorzeigen?
Kann man versuchen - blöd nur, dass das tatsächliche Erteilungsdatum (= Datum der Aushändigung) auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird.
LG
Entsprechend die Konsequenzen, die der Gesetzgeber für das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) vorsieht.
Wenn die Führerscheinstelle wirklich extremst kulant ist, die Chancen gehen aber auf 0, dann kannst du den Schein vor deinem Geburtstag abholen aber es wird das Datum des Geburtstags eingetragen.
Aber das wird mit Sicherheit nicht erlaubt sein.
Ansonsten ist nur bis Montag warten die einzig übrige Option
Sobald du 16 bist, darfst du das Motorrad dann auch fahren. Kostet im Falle eine Kontrolle 15€, da du ja einen Führerschein hast, ihn aber nicht bei dir trägst.
Solange der Führerschein nicht ausgehändigt wurde, wurde die Fahrerlaubnis auch nicht erteilt. Er würde sich also wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen, statt nur eine OWi wegen Nichtmitführen des Führerscheins zu begehen.
und was kann passieren wenn ich trotzdem fahre