Führerschein Klasse B und L?

4 Antworten

Rein fahrerlaubnisrechtlich ja, im gewerblichen Bereich brauchst du u.a. aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen einen Staplerschein.

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

nein,du brauchst nen extra Staplerschein ,flurförderschein genannt

Innerbetrieblich benötigst Du eine Flurförderausbildung, im öffentlichen Verkehr noch zusätzlich eine Fahrerlaubnis.

Siehe DGUV Grundsatz 308-001 unter Nr.2: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/48


migebuff  17.11.2023, 07:45
im öffentlichen Verkehr noch zusätzlich eine Fahrerlaubnis.

Klasse L erlaubt das Führen von "Staplern und anderen Flurförderzeugen" bis 25 km/h, darunter dürften die meißten Stapler fallen. Die LOF-Zweckbindung gilt nur für Zugmaschinen.

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Nur für private Zwecke. Für berufliche Belange benötigst Du einen Flurförderschein aus versicherungstechnischen Gründen.